Flughafenlieferungen

Der Flughafen Köln/Bonn ist aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben seitens der EU verpflichtet, die Kontrolle von Flughafenlieferungen zu intensivieren. Ab dem 29.04.2012 sind daher alle Flughafenlieferungen zu 100 % zu kontrollieren.

Auf dieser Internetseite finden Sie alle wesentlichen Informationen rund um das Thema „Flughafenlieferungen“ einschließlich einer Zusammenstellung wesentlicher Antworten auf Ihre Fragen sowie sämtlich notwendige Formulare.

Definition „Flughafenlieferungen“

Gemäß VO (EU) 185/2010 handelt es sich bei Flughafenlieferungen um alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind.

Möglichkeiten für Lieferanten von Flughafenlieferungen
Anfahrt für alle Lieferanten (außer Terminals)

Flughafenlieferungen
Flughafen Köln/Bonn GmbH

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Anfahrt Zentrale Warenannahme / Flughafenlieferungen

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Antrag zur Benennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen

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Sicherheitsprogramm zum Antrag auf Benennung als bekannter Lieferant

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Flughafenlieferungen FAQ / Häufig gestellte Fragen

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