Zugang zum Sicherheitsbereich

Sicherheitskonzept

Als Reaktion auf die Terror-Anschläge in New York vom 11. September 2001 beschlossen Europäisches Parlament und Rat gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Diese sind jetzt unmittelbar geltendes Recht, das von den Beteiligten am Luftverkehr zügig umgesetzt werden muss. Die EU-Verordnung 1138/2004 schreibt die Ausweitung der sensiblen Sicherheitsbereiche auf allen Flughäfen vor. Am Köln Bonn Airport wurde der sensible Sicherheitsbereich seit dem 1. Januar 2006 auf die gesamten Vorfeld-, Fracht- und Hangarbereiche ausgedehnt; somit gehören zum sensiblen Sicherheitsbereich die Hangars, die Frachtanlagen, die Vorfelder sowie alle Bereiche, die "hinter" der zentralen Kontrollstelle Tor A liegen.

Dies bedeutet, dass jede Person und alle mitgeführten Gegenstände durchsucht werden müssen, ehe ein Zugang zum sensiblen Sicherheitsbereich evtl. gestattet wird. Fahrzeuge inklusive Ladung werden ebenfalls nach einem von der EU definierten Verfahren inspiziert. 

Für die Terminalbereiche bedeutet dies, dass ein Wechsel vom öffentlichen Bereich zum Warteraum oder zum Vorfeldbereich nur nach erfolgter Durchsuchung an einer Kontrollstelle möglich ist.

Wer in den Fracht- und Hangarbereich einfahren möchte, wird an der Zentralen Kontrollstelle Tor A kontrolliert; dort befindet sich auch die Ausweisstelle (Registration)

Ausweisantragsformulare liegen in der Ausweisstelle nahe der Zentralen Kontrollstelle Tor A aus und können dort auch angefordert bzw. zugeschickt werden. 

Um den Anteil des Individualverkehrs in den und im sensiblen Sicherheitsbereich drastisch zu minimieren, wird außerhalb des sensiblen Sicherheitsbereiches ein Parkplatz für Mitarbeiter und Besucher eingerichtet. Mitarbeiter/Besucher können dort ihr Fahrzeug abstellen. Besucher erhalten an der Ausweisstelle (Registration) ihren Besucher-/Sonderausweis. Vor Betreten des sensiblen Sicherheitsbereiches erfolgt eine Durchsuchung des Besuchers/ Mitarbeiters nach EU Verfahren an einer weiteren Kontrollstelle (an der westlichen Grenze des Parkplatzes). Von dort aus erfolgt der Weitertransport von Beschäftigten/Besuchern durch Shuttle-Busse. Der KVB-Bus der Linie 161 wird am Parkplatz die Endhaltestelle anfahren und nicht mehr im Sicherheitsbereich verkehren. 

Zentrale Kontrollstelle / Tor A
Personen-Ausweise
Kfz-Vignetten

Anfahrt Zentrale Kontrollstelle / Tor A

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Merkblatt "Luftsicherheitsschulung"

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Anzeige Verlust / Änderung von Daten

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Antrag Tages- / Besucherausweis

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Antrag auf Kfz-Plaketten Sicherheitsbereich

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