Gepäckermittlung / Lost & Found
Für aufgegebenes Gepäck ist die jeweilige Airline verantwortlich. Sollte Ihr Gepäck verloren gegangen oder beschädigt worden sein, empfiehlt der Köln Bonn Airport folgendes Vorgehen:
Melden Sie den Gepäckverlust oder -schaden bitte umgehend am zuständigen Lost & Found Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft oder des abfertigenden Unternehmens. Sie finden diesen im Bereich der Gepäckausgabe. Fällt Ihnen die Gepäckbeschädigung erst zuhause auf, gilt eine Meldefrist von sieben Tagen.
Bestehen Sie auf ein Verlust-/Schadenprotokoll. Auf der Internetseite der jeweiligen Airline gibt es in der Regel weitere Informationen, was bei einem Gepäckverlust/-schaden zu tun ist.
Schadensersatzansprüche für Gepäckschäden und -verluste sind im „Montrealer Übereinkommen“ seit 2004 international geregelt. Der Höchstbetrag liegt bei rund 1.330 Euro pro Person für ein Gepäckstück inklusive Inhalt. Daher sollten Sie Wertsachen immer im Handgepäck mit sich führen und/oder eine Reisegepäckversicherung abschließen, die evtl. höhere Beträge abdeckt. In Streitfällen oder wenn die Fluggesellschaft auf Ihre Anfrage nicht reagiert, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden (www.soep-online.de).
Sie vermissen ihr Gepäck?
Mit welcher Airline sind Sie geflogen? Bei Verlust eines Gepäckstücks ist folgendes Abfertigungsunternehmen für Sie zuständig.
Gepäckermittlung Lufthansa
AHS KÖLN/ Aviation Handling Services GmbH
Gepäckermittlung CAS Köln
CAS Cologne Aviation Service GmbH