Polizei und Zoll
Am Airport sind Bedienstete der Bundespolizei, der Landespolizei und des Zolls im Einsatz. Sie haben jeweils unterschiedliche Aufgabengebiete, Kontaktmöglichkeiten und Dienstzeiten.
Zuständigkeit:
- Grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrolle
- Fragen zu Pässen, Visa und Passersatzpapieren
- Luftsicherheit, Fragen zur Luftsicherheitskontrolle/Mitnahme im Gepäck und Handgepäck/Frachtkontrollen
- Bahnpolizeiliche Aufgaben bei Vorkommnissen in der Bahn/Fahrkartendelikten
- Erster Ansprechpartner, wenn Landespolizei nicht erreicht werden kann
Zuständigkeit:
- Besetzt die Polizeiwache der Polizei Köln am Flughafen (Terminal /Ankunftsebene)
- Ansprechpartner, wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat wurden
- Hilfe in Gefahrensituationen
- In Notfällen wählen Sie bitte die 110
Hauptzollamt:
Terminal 1/Aufgang 2/Ebene 0, rund um die Uhr geöffnet
Service-Schalter:
Terminal 1/Check-in, täglich von 6 bis 22 Uhr, nachts nach Flugplan
Erstattung Umsatzsteuer:
- Checken Sie Ihr Gepäck wie gewohnt ein. Sagen Sie, in welchem Gepäckstück sich die entsprechenden Waren befinden. Dieses Gepäckstück wird mit einem Gepäck-Anhänger versehen, dann dürfen Sie es mitnehmen.
- Gehen Sie mit dem entsprechenden Gepäckstück zum Zollschalter bzw. von 22 bis 6 Uhr ins Hauptzollamt.
- Dort werden Personaldokumente, Bordkarte, Rechnungen, das ausgefüllte Rückerstattungsformular und die Waren geprüft.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Zollstempel, das Gepäckstück können Sie dortlassen.