Köln Bonn Airport


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Tipps für die Reise

Wir freuen uns, Sie als Fluggast am Köln Bonn Airport zu begrüßen. An unserem Flughafen greift eine Vielzahl von Prozessen ineinander, an denen viele Partner beteiligt sind.

Sie können zu einem möglichst reibungslosen Ablauf beitragen, indem Sie sich gezielt auf Ihre Reise vorbereiten und genügend Zeit einplanen. Unsere Reisehinweise und die Check-Liste helfen dabei, Wartezeiten auch in verkehrsreichen Zeiten so gering wie möglich zu halten, so dass Ihre Reise entspannt starten kann.

Vorbereitung zu Hause

 

Bitte nehmen Sie nur ein Handgepäckstück mit. Je weniger Sie dabeihaben, umso schneller geht die Kontrolle.

Scharfe Gegenstände (z.B. Messer) dürfen nicht ins Handgepäck. Ein Feuerzeug im Handgepäck ist erlaubt (kein Zippo-Feuerzeug o.ä.).

Flüssigkeiten und Cremes (bis 100 ml pro Behältnis) müssen in einem wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel verstaut werden (außer Medikamente und Babynahrung).

Packen Sie technische Geräte nicht unten ins Handgepäck, sie müssen an der Kontrolle vorgezeigt werden.

Checken Sie, ob Ihre Ausweis gültig ist. Informieren Sie sich über die Bestimmungen der Airline und im Reiseland. Halten Sie alle Nachweise griffbereit.

Informieren Sie sich bei Ihrer Airline oder Ihrem Reiseveranstalter über die Öffnungszeiten des Check-In-Schalters.

Buchen Sie sich einen Zeitslot für die Sicherheitskontrolle unter „CGN GateWay“.

 

Checken Sie online ein. Im Fall einer Buchung bei Eurowings nutzen Sie wenn gewünscht den Vorabend-Check-In

Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, melden Sie dies im Voraus bei der Airline, oder dem Reiseveranstalter für eine Begleitung durch unseren Mobilitäts-Service.

Planen Sie die Anreise mit Zeitpuffer und buchen Sie bei Bedarf auf der Flughafen-Webseite einen Parkplatz.

Planen Sie ausreichend Zeit ein. Am Airport gibt es zudem zahlreiche Shops und Gastronomieangebote. Im Sicherheitsbereich gibt es eine kostenpflichtige Lounge sowie Raucherbereiche.

Nutzen Sie als Eurowings-Kunde wenn gewünscht das Angebot zur eigenständigen Gepäckaufgabe (Self-Baggage-Drop-Off).

Suchen Sie die zentrale Sicherheitskontrolle in Terminal 1 zum vorab gebuchten Zeitfenster oder rechtzeitig auf und wählen Sie den entsprechenden Eingang. Da sich Gates kurzfristig ändern können, beachten Sie Anzeigen und Durchsagen. Für Rückfragen steht der Terminalservice zur Verfügung.

Die Durchführung der Fluggastkontrollen ist eine hoheitlich Aufgabe des Bundes und der zuständigen Sicherheitsbehörden. Am Köln Bonn Airport werden sie von Personal eines privaten Sicherheitsdienstleisters durchgeführt.

Hierfür maßgeblich ist ein entsprechender Vertrag zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern und für Heimat und des beauftragten Sicherheitsdienstleisters.

Der Bundespolizei obliegt die Fachaufsicht über die Durchführung der Kontrollen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für die Luftsicherheit zu erreichen. Der Flughafen ist an den Kontrollen nicht aktiv beteiligt. Sie können zu einem möglichst reibungslosen Ablauf beitragen.

 

Verstauen Sie kleine Gegenstände vorher im Gepäckstück, oder in der Jackentasche.

Beutel für Flüssigkeiten gibt es in Automaten vor der Kontrolle.

Leeren oder entsorgen Sie Getränkeflaschen vor der Kontrollstelle.

Ziehen Sie die Jacke vor der Kontrolle aus. Legen Sie das Gepäck in eine Wanne, technische Geräte sowie den Beutel für Flüssigkeiten in eine oder mehrere andere.

Bitte beachten Sie die Hinweise der Sicherheitskontrollkräfte.

Um auch in der Passkontrolle für effiziente Abläufe zu sorgen, bittet die zuständige Bundespolizei Fluggäste um Vorbereitung und Mithilfe:

  • Überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente und die Einreisebestimmungen des Ziellandes.
  • Jede Person benötigt ein eigenes Reisedokument.
  • Ob Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis benötigt werden, richtet sich nach dem Reiseziel und erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes.
  • In Notfällen kann die Bundespolizei unter bestimmten Voraussetzungen am Flughafen gegen Gebühr einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.
  • Unerlässlich dafür aber ist, dass Sie den Beamten ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können.
  • Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zugestimmt haben müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist.
  • Am einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzuführen, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben.
  • Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des Kindes angegeben werden; außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise sowie Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten.

Flyer Smart Fliegen

Download (PDF - 1 MB)

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