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Compliance

Der Flughafen hat ein umfassendes Compliance Management System implementiert und entwickelt dieses kontinuierlich fort. Die Abwehr von Korruptionsstraftaten bzw. von Vermögensdelikten ist dabei eines der zentralen Anliegen.

Zur Vermeidung derartiger Vorgänge wurden umfangreiche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören u. a. verbindliche Regelungen für die Beschäftigten über die Annahme und Vergabe von Vorteilen, die Bildung eines Compliance-Ausschusses, der die getroffenen Maßnahmen koordiniert und eingehende Informationen verfolgt, sowie die Einrichtung einer internen Meldestelle zur Kontaktaufnahme für interne und externe Hinweisgeber (siehe unten).

Wenn Sie Fragen zum Compliance Management System des Flughafens haben, können Sie sich jederzeit an den Stab Interne Revision / Compliance (SR) wenden:

Foto: Alexander Hilgert

Alexander Hilgert

Leiter Interne Revision/Compliance

Heinrich-Steinmann-Str. 12
51147 Köln

Das Thema Compliance hat für die Flughafen Köln/Bonn GmbH eine hohe Bedeutung. Die Rechtspflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes werden dabei konsequent umgesetzt.

Im Kern soll das Gesetz Hinweisgeber:innen vor sogenannten Repressalien schützen und sichere Rahmenbedingungen für das Thema „Whistleblowing“ schaffen.

Eine wichtige Regelung dieses Gesetzes besteht in der Pflicht, dass Unternehmen interne Hinweisgebersysteme einrichten müssen.

Beschäftigte sowie Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Flughafen Köln/Bonn GmbH im Kontakt stehen, müssen laut Gesetz die Möglichkeit haben, Hinweise über potenzielle Missstände im Unternehmen sowohl mündlich als auch schriftlich abzugeben. Der Weg der persönlichen Kontaktaufnahme zu einer verantwortlichen Person im Unternehmen muss dabei ermöglicht werden.

Derartige Hinweise können bei der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) von den Beschäftigten sowie oben genannten Personen an die interne Meldestelle abgegeben werden. Dabei stehen zwei Wege offen: Zum einen kann Kontakt zum Ombudsmann, Prof. Dr. Björn Gercke von der Kanzlei Gercke Wollschläger, aufgenommen werden, zum anderen können sich die Beschäftigten sowie oben genannte Personen jederzeit vertrauensvoll – und wenn gewünscht absolut anonym – an die Stabsstelle Interne Revision/Compliance (SR) wenden.

Zum Zweck der Hinweisabgabe steht auch ein digitales Hinweisgebersystem zur Verfügung, das über folgenden Link abgerufen und genutzt werden kann:

Digitales Hinweisgebersystem

Dieses Digitale Hinweisgebersystem dient gleichermaßen als Meldeweg bei Auffälligkeiten gemäß § 7 Absatz 9 Luftsicherheitsgesetz.

Der Ombudsmann hat insbesondere die Aufgabe, Hinweise entgegenzunehmen und diese an den Flughafen weiterzugeben. Er leitet dabei nur solche Informationen weiter, zu denen er von den Hinweisgebenden berechtigt wurde. Zudem steht er den allen Personen als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung. Durch das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht des Ombudsmanns können Hinweisgebende, soweit es von ihnen gewünscht wird, von absoluter Anonymität gegenüber der Flughafengesellschaft ausgehen.

Der Ombudsmann nimmt Hinweise zu Korruptionsvorgängen, Unregelmäßigkeiten, Interessenkollisionen und Gesetzesverstößen auf. Nicht aufgenommen werden allgemeine Beschwerden. Für Mitteilungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder für Verbesserungsvorschläge sind bereits andere Stellen im Hause vorgesehen. Durch die Information entstehen den Hinweisgebenden keine Kosten. Sie können sich persönlich oder auf einem anderen Kommunikationsweg an den Ombudsmann wenden:

Foto: Prof. Dr. Björn Gercke

Prof. Dr. Björn Gercke

Rechtsanwalt/Ombudsmann

Gercke|Wollschläger, Clever Str. 16, 50668 Köln

Neben der internen Meldung an die Stabsstelle Interne Revision/Compliance (SR) oder den Ombudsmann kann zukünftig alternativ die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz kontaktiert werden:

Meldestelle des Bundes

Seit 1. Januar 2024 fällt auch die Flughafengesellschaft in den Anwendungsbereich des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“, kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Mit dem LkSG wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.

Zu den Sorgfaltspflichten zählen insbesondere Folgende:

  • Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Umsetzung von Präventionsmaßnahmen bei festgestellten Risiken
  • Ergreifung angemessener Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Sorgfaltspflichtenverletzungen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflichten im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten dieses Gesetzes wird durch die Flughafengesellschaft konsequent verfolgt. Nachfolgend können wichtige Informationen und Dokumente eingesehen werden.

Der Flughafen lehnt jede Form von Menschenrechtsverletzungen ab. Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist daher ein wichtiger Bestandteil seiner Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen durch das Unternehmen und das Geschäftsaktivitäten effektiv vorzubeugen und wirksam Abhilfe zu schaffen. Der Flughafen hat ein betriebliches Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, das innerhalb und außerhalb des Unternehmens zugänglich ist, und beteiligt sich an branchenweiten Verfahren.

Zum Zweck der Hinweisabgabe steht auch ein digitales Hinweisgebersystem zur Verfügung, das über folgenden Link abgerufen und genutzt werden kann:

Digitales Hinweisgebersystem

Innerhalb der Flughafengesellschaft ist die Stabsstelle Interne Revision/Compliance für die Entgegennahme von Hinweisen auf potenzielle Rechtsverletzungen zuständig. Zudem ist ein anwaltlicher Ombudsmann als externer Ansprechpartner bestellt, dessen Kontaktdaten sich hier auf der Homepage sowie im unternehmenseigenen Intranet abrufen lassen. Die Bearbeitung der eingegangenen Hinweise erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben. Die sachgerechte Bearbeitung dieser Hinweise hat für die Flughafengesellschaft eine hohe Bedeutung.

Foto: Prof. Dr. Björn Gercke

Prof. Dr. Björn Gercke

Rechtsanwalt/Ombudsmann

Gercke|Wollschläger, Clever Str. 16, 50668 Köln

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