Kontakt
Häufig gestellte Fragen
An welchen Check-in-Schaltern Sie für Ihren Flug einchecken können, erfahren Sie hier. Wenn Sie Ihren Flug mit einem Stern markieren, werden Sie automatisch über alle Änderungen informiert.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline, wann die Check-in-Schalter für Ihren Flug geöffnet werden.
Jede Airline hat eigene Vorgaben für Gepäck und Handgepäck. Erkundigen Sie sich bitte vor dem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft.
Informationen dazu, was im Handgepäck erlaubt und verboten ist, erhalten Sie hier.
Wenn das Gepäckstück auf der Reise oder im Flugzeug verloren gegangen ist, melden Sie sich bitte bei Ihrer Airline.
Ist das Gepäckstück im Terminal oder in der Sicherheitskontrolle verloren gegangen, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro.
Falls Sie etwas in der Bahn, im Bahnhof oder im ÖPNV verloren haben, ist das jeweilige Fundbüro des Verkehrsträgers zuständig.
Die maximale Einfahrthöhe in P2 und P3 beträgt 1,95 m. Größere Fahrzeuge können den Parkplatz Nord oder P1 nutzen.
Nach dem Passieren der Schrankenanlage darf innerhalb einer zehnminütigen freien Durchfahrtszeit (maximal einmal pro Tag) kostenlos direkt vor den Terminals gehalten werden. Nach Ablauf der freien Durchfahrtszeit gilt der aktuelle Tarif gemäß Parktariftabelle.
Die Buchung gewährt Ihnen eine Ein- und eine Ausfahrt in das gebuchte Parkhaus. Sobald Sie ausfahren, gilt Ihre Buchung als wahrgenommen und Sie können nicht wieder einfahren, ohne ein Ticket zu ziehen.
Bei Online Reservierungen ist das Parkentgelt und die in der Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sofort bei Buchung per Apple Pay, Google Pay, PayPal oder Kreditkarte (Master Card, VISA oder American Express) im Voraus zur Zahlung fällig. Das Zahlungsmedium (Apple Pay, Google Pay, PayPal oder Kreditkarte) sollte mindestens bis zum Ende der in der Buchungsbestätigung bestimmten Mietzeit gültig sein.
Präsenz-Parker entrichten das Parkentgelt nach dem Parkvorgang per Apple Pay, Google Pay, Kreditkarte (Master Card, VISA oder American Express) an einem Kassenautomaten oder an der Ausfahrt. Barzahlungen sind ausschließlich an Bargeld-Kassenautomaten möglich.
Sie können das irrtümlich gezogene Ticket mit dem QR-Code Ihrer Reservierung am Kassenautomaten entwerten und damit Ihre Reservierung aktivieren. Hierfür führen Sie zunächst das Papierticket in den Automaten ein und der reguläre Parktarif wird Ihnen angezeigt. Halten Sie nun bitte den QR-Code von Ihrer Reservierung vor den Scanner am Kassenautomaten. Das Ticket wird entwertet und verbleibt im Kassenautomaten. Zur Ausfahrt verwenden Sie bitte eines der für diese Reservierung hinterlegten Identifikationsmedien.
Ja. Damit Sie genau die Unterstützung erhalten, die Sie brauchen, melden Sie Ihren Unterstützungsbedarf bitte Ihrer Airline, Ihrem Reisebüro oder Ihrem Reiseveranstalter bei der Flugbuchung (mindestens jedoch 48 Stunden vor Ihrem Flug).
Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt es in den Parkhäusern in gesondert gekennzeichneten Bereichen.
Für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck ist Ihre Airline verantwortlich. Weitere Informationen, was in diesem Fall zu tun ist, erhalten Sie hier.
Wenn Sie etwas im Flugzeug vergessen haben oder ein Gepäckstück nicht angekommen ist, so finden Sie hier weitere Informationen:
Weitere Informationen zum barrierefreien Reisen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zu unserem Begleit- und Porterservice erhalten Sie hier.
Beschwerde