Einsatz von Drohnen in Airportnähe
Drohnen werden immer beliebter. Im Umkreis von 1,5 km um deutsche Flughäfen ist der Drohnenbetrieb jedoch grundsätzlich verboten (§21a LuftVO). Andernfalls drohen Freiheits- und Geldstrafen (§315 StGB).
Eine Ausnahme stellen Drohnenflüge mit vorheriger Sondergenehmigung der Deutschen Flugsicherung und der Bezirksregierung Düsseldorf dar. Werden Fotos und Videos mit der Drohne aufgenommen, muss zusätzlich die Erlaubnis der Marketingabteilung des Flughafens eingeholt werden.
Die wichtigsten Regeln zur Nutzung von Drohnen stellt die Deutsche Flugsicherung auf ihrer Website bereit. Ein Selbsttest zeigt, ob der geplante Drohnenflug erlaubt ist. Die Seite enthält den Link zur Beantragung von Flugverkehrskontrollfreigaben.
Für Android- und iOS-Nutzer stellt die DFS zudem eine kostenlose App über die Regelungen für den Drohnenflug bereit. Auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf gibt es ebenfalls Informationen zur Drohnennutzung.