Sicherheitskontrolle
Die zentrale Sicherheitskontrolle befindet sich gut erreichbar in der Mitte von Terminal 1. Hier werden sowohl die Passagiere als auch das Handgepäck kontrolliert. Auf Wunsch können Sie bis zu 100 Tage vor Abflug mit CGNGateWay ein kostenloses Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle buchen.
Die Durchführung der Kontrollen ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und der zuständigen Sicherheitsbehörden, die der Flughafen offiziell steuert. Am Köln Bonn Airport wird die Sicherheitskontrolle weiterhin von Personal eines privaten Sicherheitsdienstleisters durchgeführt.
Tipps für eine zügige Kontrolle

Bitte nehmen Sie nur ein Handgepäckstück mit. Je weniger Sie dabeihaben, umso schneller geht die Kontrolle.

Verstauen Sie kleine Gegenstände vorher im Gepäckstück oder in der Jackentasche.

Flüssigkeiten (jeweils bis 100 ml) im wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verstauen (außer Medikamente, Babynahrung). Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundespolizei (Link untenstehend).

Ziehen Sie Jacken vor der Kontrolle aus. Legen Sie das Gepäck in eine Wanne, technische Geräte und Flüssigkeiten-Beutel in eine andere.

Packen Sie technische Geräte nicht unten ins Handgepäck, sie müssen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise der Sicherheitskontrollkräfte.
Weitere Informationen
Hinweise zur Kontrolle (Video)
Gegenstände im Handgepäck
Erlaubt
- Handy, Tablet, Laptop, Kamera, Zubehör
- Medikamente und Babynahrung für die Reise
- Flüssigkeiten, Cremes und Gele bis max. 100 ml pro Behälter im 1-Liter-Beutel
- (Taschen-)Regenschirm ohne Spitze
- Ein Feuerzeug pro Person (kein Zippo o.ä.)
- E-Zigaretten
Verboten
- Waffen und gefährliche Gegenstände, z.B. Schusswaffen, Messer mit einer Klinge von mehr als 6 cm, Scheren, Dartpfeile, Skistöcke
- Explosive und entzündliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Gasflaschen und Spraydosen (mit Ausnahme von Deo und Haarspray unter 100 ml)
- Flüssigkeiten in Behältern
- Giftstoffe
- Beschädigte Batterien sowie Batterien bestimmter Klassen
Die Entscheidung, ob ein Gegenstand mitgeführt werden darf, liegt bei der Kontrollkraft.