Sicherheitskontrolle

Die zentrale Sicherheitskontrolle befindet sich gut erreichbar in der Mitte von Terminal 1. Hier werden sowohl die Passagiere als auch das Handgepäck kontrolliert. Auf Wunsch können Sie bis zu 100 Tage vor Abflug mit CGNGateWay ein kostenloses Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle buchen.

Die Durchführung der Kontrollen ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und der zuständigen Sicherheitsbehörden, die der Flughafen offiziell steuert. Am Köln Bonn Airport wird die Sicherheitskontrolle von Personal eines privaten Sicherheitsdienstleisters durchgeführt.

CGNGateWay

Tipps für eine zügige Kontrolle

Bitte nehmen Sie nur ein Handgepäckstück mit. Je weniger Sie dabeihaben, umso schneller geht die Kontrolle.

Verstauen Sie kleine Gegenstände vorher im Gepäckstück oder in der Jackentasche.

Flüssigkeiten mit einer Gesamtmenge von bis zu 2 Litern können im Handgepäck bleiben.

Ziehen Sie Jacken vor der Kontrolle aus. Legen Sie das Gepäck in eine Wanne.

Laptops und andere technische Geräte können bei der Kontrolle im Handgepäck verbleiben.

Bitte beachten Sie die Hinweise der Sicherheitskontrollkräfte.

Hinweise für die Mitnahme von Flüssigkeiten und Getränken

  • Pro Person dürfen, anders als an einigen anderen Flughäfen, bis zu 2 Liter Flüssigkeit mitgenommen werden.
  • Flüssigkeiten können auf mehrere auslaufsichere Einzelbehälter verteilt sein, beispielsweise auf zwei 1-Liter-Flaschen oder vier 0,5-Liter-Flaschen.
  • Auch die Mitnahme von gefüllten Trinkflaschen ist erlaubt, solange die Gesamtmenge von 2 Litern nicht überschritten wird.
  • Nicht erlaubt: Nicht auslaufsichere Behältnisse, z.B. Coffee-to-go- oder Getränke-Becher. Diese können in den CT-Anlagen nicht kontrolliert werden.
  • Für Flüssigkeiten wird kein separater Beutel benötigt.
  • Flüssigkeiten bleiben während der Kontrolle im Handgepäck und müssen nicht ausgepackt werden.

Gegenstände im Handgepäck

Erlaubt

  • Handy, Tablet, Laptop, Kamera, Zubehör
  • Medikamente und Babynahrung für die Reise
  • Flüssigkeiten, Cremes und Gele mit einer Gesamtmenge von bis zu 2 Litern in auslaufsicheren Behältern
  • (Taschen-)Regenschirm ohne Spitze
  • Ein Feuerzeug pro Person (kein Zippo o.ä.)
  • E-Zigaretten
  • Powerbanks müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Die Mitnahme im Aufgabegepäck ist verboten.

Verboten

  • Waffen und gefährliche Gegenstände, z.B. Schusswaffen, Messer mit einer Klinge von mehr als 6 cm, Scheren, Dartpfeile, Skistöcke
  • Explosive und entzündliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Gasflaschen und Spraydosen
  • Giftstoffe
  • Beschädigte Batterien sowie Batterien bestimmter Klassen

Die Entscheidung, ob ein Gegenstand mitgeführt werden darf, liegt bei der Kontrollkraft.