Einkauf
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH ist als Sektorenauftraggeberin im Sinne des § 98 Ziffer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzusehen.
Auf Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind das GWB und die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) anzuwenden, wenn die geschätzten Auftragswerte die definierten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten (§ 1 Abs. 2 SektVO).
Werden die Schwellenwerte nicht erreicht, gelten die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichheit sowie der Transparenz. Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Sie hier.