Flughafenanlieferungen
Der Flughafen Köln/Bonn ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben seitens der EU verpflichtet, die Kontrolle von Flughafenlieferungen zu intensivieren. Seit dem 29.04.2012 sind daher alle Flughafenlieferungen, die in den Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn geliefert werden, zu 100 % zu kontrollieren.
An dieser Stelle finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Thema „Flughafenlieferungen“. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die unten benannte Ansprechperson (siehe Kontakt).
Definition "Flughafenlieferung"
Gemäß VO (EU) 2015/1998 handelt es sich bei Flughafenlieferungen um „alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind“. Hiermit sind weder Luftfracht noch Luftpost gemeint.
Möglichkeiten für Lieferanten
Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen ist gem. DVO (EU) 2015/1998 ein „Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die ausreichen, um die Lieferung von Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu gestatten.“
Bei bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen entfällt die Kontrolle der Warenlieferungen vor ihrer Verbringung in den sensiblen Sicherheitsbereich. Um diesen Status zu erlangen, nehmen Sie bitte zuvor mit der unten genannten Ansprechperson Kontakt auf. Diese wird Ihnen die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Benennung als „bekannter Lieferant für Flughafenlieferungen“ erläutern. Erst dann kann ein entsprechender Antrag bei der Flughafen Köln/Bonn GmbH gestellt werden. Bei Einhaltung der Vorgaben sowie nach Besichtigung der Betriebsstätte gibt der Flughafenbetreiber dem Antrag statt und benennt den Lieferanten als bekannten Lieferanten.
Liegt keine Benennung als „bekannter Lieferant“ vor, so muss die Warenlieferung vor Verbringung in den sensiblen Sicherheitsbereich am Flughafen vollständig kontrolliert werden.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Lieferant fährt selbstständig in den Sicherheitsbereich des Flughafens ein. Dazu werden ein Dauer- oder Tagesausweis und ein Fahrzeugausweis/ein Fahrzeugerlaubnisschein benötigt.
Der Lieferant nutzt die Kontrollstelle Z40 (Anfahrtsbeschreibung siehe unten), um die notwendig werdenden Kontrollen in einem angemessenen Rahmen von entsprechend qualifiziertem Personal durchführen zu lassen. - Der Lieferant lädt die Waren an der Warenkontrollstelle (WKS) ab. Dort wird die Flughafenlieferung von qualifiziertem Personal ebenfalls kontrolliert.
- Die anschließende Verbringung der Waren zur bestellenden/empfangenden Person in den sensiblen Sicherheitsbereich erfolgt durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH.
- Oder der Lieferant fährt mit einem „leeren“ Fahrzeug durch die die Kontrollstelle Z40 selbstständig in den Sicherheitsbereich ein. Hier sind die Voraussetzungen für den Zugang zum Sicherheitsbereich zu erfüllen.
- Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die bestellende/empfangende Person die Ware im Sicherheitsbereich an der Warenkontrollstelle (WKS) abholt.
Öffnungszeiten
Warenkontrollstelle (WKS)
Montag – Freitag:
06:00 – 14:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag:
geschlossen
Kontrollstelle Z40
Montag – Freitag:
06:30 – 15:30 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag:
geschlossen
Kontakt
Bei Fragen zu Flughafenlieferungen und zum Status als bekannter Lieferant für Flughafenlieferungen wenden Sie sich bitte an:

Flughafen-Anlieferungen
Bei Fragen zur Abholung oder zum Versand eines Paketes haben, wenden Sie sich bitte an die Lagerwirtschaft:
