Flughafenanlieferungen
Der Flughafen Köln/Bonn ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben seitens der EU verpflichtet, die Kontrolle von Flughafenlieferungen zu intensivieren. Seit dem 29.04.2012 sind daher alle Flughafenlieferungen, die in den Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn geliefert werden, zu 100 % zu kontrollieren.
An dieser Stelle finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Thema „Flughafenlieferungen“. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die unten benannte Ansprechperson.
Sollten Sie Fragen zur Abholung/zum Versand eines Paketes haben, wenden Sie sich bitte an die Lagerwirtschaft.
Definition "Flughafenlieferung"
Gemäß VO (EU) 2015/1998 handelt es sich bei Flughafenlieferungen um alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind. Hiermit sind weder Luftfracht noch Luftpost gemeint.
Möglichkeiten für Lieferanten
Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen ist gem. DVO (EU) 2015/1998 ein „Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die ausreichen, um die Lieferung von Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu gestatten.“
Bei bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen entfällt die Kontrolle der Warenlieferungen vor ihrer Verbringung in den sensiblen Sicherheitsbereich. Um diesen Status zu erlangen, nehmen Sie bitte zuvor mit der unten genannten Ansprechperson Kontakt auf. Diese wird Ihnen die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Benennung als „bekannter Lieferant für Flughafenlieferungen“ erläutern. Erst dann kann ein entsprechender Antrag bei der Flughafen Köln/Bonn GmbH gestellt werden. Bei Einhaltung der Vorgaben sowie nach Besichtigung der Betriebsstätte gibt der Flughafenbetreiber dem Antrag statt und benennt den Lieferanten als bekannten Lieferanten.
Liegt keine Anerkennung als „bekannter Lieferant“ vor, so muss die Warenlieferung vor Verbringung in den sensiblen Sicherheitsbereich am Flughafen vollständig kontrolliert werden.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Lieferant fährt selbstständig in den Sicherheitsbereich des Flughafens ein. Dazu werden ein Dauer- oder Tagesausweis und eine Plakette/ein Fahrzeugerlaubnisschein benötigt (Informationen/Formulare hier).
Der Lieferant nutzt die zentrale Warenkontroll- und Annahmestelle (Anfahrtsbeschreibung siehe unten), um die notwendig werdenden Kontrollen in einem angemessenen Rahmen von entsprechend qualifiziertem Personal durchführen zu lassen. - Der Lieferant lädt die Waren am Cologne Bonn Cargo Center (Halle K) ab. Dort wird die Flughafenlieferung von qualifiziertem Personal ebenfalls kontrolliert.
- Die anschließende Verbringung der Waren zur bestellenden/empfangenden Person in den sensiblen Sicherheitsbereich erfolgt durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH.
- Oder der Lieferant fährt mit einem „leeren“ Fahrzeug durch die zentrale Warenkontroll- und Annahmestelle selbstständig in den Sicherheitsbereich ein. Hier sind die Voraussetzungen für den Zugang zum Sicherheitsbereich zu erfüllen.
- Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die bestellende/ empfangende Person die Ware im Sicherheitsbereich an der zentralen Warenkontroll- und Annahmestelle abholt.
Anfahrt für alle Lieferanten (außer Terminals)
Die zentrale Warenkontroll- und Annahmestelle, die von allen Lieferanten angefahren werden muss, findet sich in der Kriegerstraße am CBCC (Cologne Bonn Cargo Center). Die genaue Anfahrtsbeschreibung finden Sie unten.
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. Sa. So. Feiertage | 6:30-15:00 geschlossen geschlossen geschlossen |
Bei Fragen zu Flughafenlieferungen und zum Status als bekannter Lieferant für Flughafenlieferungen wenden Sie sich bitte an:
