Luftsicherheitsschulung
Andere Personen als Fluggäste mit unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen an Flughäfen (mit gültiger Zuverlässigkeitsüberprüfung) benötigen eine Schulung 11.2.6 VO (EU) 2015/1998. Die Schulung entspricht dem Kapitel 11.2.6.2. des Anhangs zur VO (EU) 2015/1998.
Das heißt, diese Schulung ist Voraussetzung zur Ausstellung eines Flughafensicherheitsausweises. Ausgenommen von der Schulung sind Personen, die unter die Nummern 11.2.3 bis 11.2.5 und 11.5 fallen.
Schulungsangebot
Folgende Schulungen werden angeboten:
- VO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5 Sicherheitsbeauftragter beim bekannten Lieferanten 34 UE (Frontaltraining)
- 11.2.3.5 Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge beim Flugplatzbetreiber 30 UE (Frontaltraining)
- 11.2.6 Andere Personen als Fluggäste mit unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen 5 UE (Frontaltraining und CBT online, auch in englischer Sprache)
- 11.2.3.10 Personen, die andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen von Flughafenlieferungen durchführen, je Person, Dauer 7 UE (nur CBT online)
- Weitere Schulungen und Umschulungen nach Absprache
Die Kosten der Schulungen entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung.
In jedem Fall muss vor der Ausgabe eines Flughafenausweises das Zertifikat der theoretischen Schulung vorgelegt werden. Fremdzertifikate müssen der Anforderung des Anhangs Ziffer 11.2 der VO (EU)2015/1998 entsprechen.