Firmenregistrierung
Alle Firmen, die am Flughafen im Bereich Flugzeugabfertigung, Bodenverkehrsdienst oder Ähnlichem tätig werden wollen, müssen sich gemäß der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) vorher registrieren. Ob für Ihre Tätigkeit eine Registrierung notwendig ist, entnehmen Sie der BADV-Liste.
Nach der Registrierung muss in der Regel ein Vertrag mit dem Flughafen abgeschlossen werden. Ob das für Sie zutrifft, erfahren Sie nach der Registrierung. Bitte geben Sie bereits im Registrierungsformular möglichst präzise an, welche Tätigkeiten Sie am Airport planen. Der Flughafen kann so zügig einschätzen, wie mit Ihren Anliegen zu verfahren ist.
Wenn Sie für andere Tätigkeiten einen temporären oder regelmäßigen Zugang zum Sicherheitsbereich benötigen, klicken Sie bitte hier (temporär) oder hier.