Versorgungsnetze

Wichtiger Hinweis!
Dieser Bereich wird aktuell überarbeitet. Dies kann dazu führen, dass einige Dokumente in der aktuellen Veröffentlichung veraltet sind. Bitte wenden Sie sich bei eventuell auftretenden Fragen an den zuständigen Netzbetreiber unter der Rufnummer +49 2203 40-3925.
Lieferantenrahmenvertrag
Lieferantenrahmenvertrag 2018
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand 02/2022
Anlage 2b Kontaktdatenblatt Netznutzer
Anlage 3 EDI Vereinbarung
Anlage 5 standardisierte Zuordnungsvereinbarung
Anlage 1 ZOV Zuordnungsermächtigung
Anlage 2 ZOV Datenblatt
3 EDI Vereinbarung V180226
Netznutzungsvertrag
Netznutzungsvertrag 2018
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand 02/2022
Anlage 2b Kontaktdatenblatt Netznutzer
Anlage 3 EDI Vereinbarung
3 EDI Vereinbarung V180226
Anlage 4 Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
Anlage 5 standardisierte Zuordnungsvereinbarung
Anlage 1 ZOV Zuordnungsermächtigung
Anlage 2 ZOV Datenblatt
Netzanschluss
Netzanschlussvertrag
Anlage 1 Beschreibung des Netzanschluss und der Eigentumsgrenzen
Anlage 2 AGB Anschluss (Entnahme und Einspeisung)
Anlage 3 Darstellung Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss
Anlage 4 Technische Vertragsbedingungen
Anlage 5 Zustimmungserklaerung des Grundstueckeigentuemers
Anschlussnutzungsvertrag
Anlage 1 Beschreibung des Netzanschlusses
Anlage 2 AGB Anschluss (Entnahme und Einspeisung)
Anlage 3 Technische Vertragsbedingungen
Netzanschlussvertrag (Entnahme und Einspeisung)
Anlage 1 Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen
Anlage 2 AGB Anschluss (Entnahme und Einspeisung)
Anlage 3 Darstellung der Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss
Anlage 4 Technische Vertragsbedingungen
Anlage 5 Zustimmungserklaerung des Grundstueckeigentuemers
Anschlussnutzungsvertrag (Entnahme und Einspeisung)
Anlage 1 Beschreibung Netzanschluss
Anlage 2 AGB Anschluss (Entnahme und Einspeisung)
Anlage 3 Technische Vertragsbedingungen
Netzanschluss- und oder Anschlussnutzungsvereinbarung nach NAV
Netzanschluss- und oder Anschlussnutzungsvereinbarung nach NAV
Anlage 1 Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen
Anlage 2 Niederspannungsanschlussverordnung
Anlage 3 Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Messstellen
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenvertrag §9
Für den Messstellenbetrieb am Flughafen Köln/Bonn müssen die Mindestanforderungen für den Messstellenbetrieb akzeptiert werden. Diese erhalten Sie bei Bedarf vom Netzbetreiber unter der Email energieinfoköln-bonn-airport.de.
Netznutzungsentgelt
Das Preisblatt entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 2.3 Versorgungsleistungen des Gebühren- und Entgeltverzeichnisses ab der Seite 41. Das Gebühren- und Entgeltverzeichnis finden Sie hier:
Preisblatt Netznutzung Strom 2023
Preisblatt Netznutzung Strom 2022
Preisblatt Netznutzung Strom 2021
Referenzpreisblatt der Flughafen Köln/Bonn GmbH
Veröffentlichungen des Energieversorgers
Umsetzung der Energiepreisbremsen
Allgemeine Informationen
Für Privatkunden sowie für kleinere und mittlere Unternehmen hat der Gesetzgeber zum 1. März 2023 Preisbremsen für die Gas-, Strom- und Wärmepreise beschlossen. Die Preisbremsen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023. Der Flughafen wird diese Regelung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umsetzen.
Strompreisbremse:
Für alle Kunden, die weniger als 30.000 kWh Strom verbrauchen, gilt folgendes:
Unser Brutto-Arbeitspreis liegt unter dem Referenzpreis von 40 Cent pro kWh der Strompreisbremse. Sie findet deshalb keine Anwendung.
Für alle Kunden, die mehr als 30.000 kWh Strom verbrauchen, gilt folgendes:
Unser Netto-Arbeitspreis liegt unter dem Referenzpreis von 13 Cent pro kWh der Strompreisbremse. Sie findet deshalb keine Anwendung.
Wichtig: Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen hier zusätzlich an.
Wärmepreisbremse:
Für alle Kunden, die weniger als 1.500.000 kWh Wärme verbrauchen, gilt folgendes:
80 Prozent des im September 2022 verbrauchten und für das Jahr 2023 prognostizierten Wärmeverbrauchs wird zum festgelegten Preis von 9,5 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Wärmekunden den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis für Wärme. Hinweis: Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über dem des Preisdeckels liegt.
Kunden, die mehr als 1.500.000 kWh Wärme verbrauchen liegt das Entlastungskontingent bei 70 Prozent des Vorjahresverbrauches. Der Referenzpreis für Wärme liegt bei 7,5 Cent pro kWh (netto). Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder direkt im EWPBG.