Dauerhafter Zugang in den Sicherheitsbereich
Wenn Sie einen dauerhaften Flughafenausweis/Fahrzeugausweis beantragen möchten, sind Sie hier richtig. Um eine zügige Kontrolle bzw. Einfahrt zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH betreibt die Personal- und Warenkontrollstellen mithilfe von Sicherheitsdienstleistern. Vor der Einfahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs erfolgt eine Personen-und Fahrzeugkontrolle. Es befinden sich mehrere Personen- und Warenkontrollstellen in den Terminals. Darüber hinaus gibt es die Kontrollstelle Z40, die Zentrale Kontrollstelle/Tor A, die Personenkontrollstelle am P5 und die Kontrollstelle Z0 mit direkter Zufahrt zum Vorfeld.
Damit die Kontrollen zügig und ohne Beeinträchtigung der Betriebsabläufe durchgeführt werden können, ist
- zu beachten, dass Fahrten in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs nur zulässig sind, wenn sie betrieblich notwendig sind und eine entsprechende Erlaubnis (Personenausweise/Fahrzeugausweise) vorliegt.
- unnötiges Mitführen von Gegenständen an der Person oder in den Fahrzeugen bei Zugang/Zufahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs zu vermeiden, da sich damit der Kontrollvorgang und die Wartezeit für Dritte verlängert.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Flughafenausweises finden Sie untenstehend als Download.
a) Eine gültige Zuverlässigkeit gem. §7 LuftSiG:
Ihnen liegt ein entsprechender behördlicher Bescheid vor?
Legen Sie diesen bitte dem Antragsformular „Flughafenausweis“ bei.
Ihnen liegt kein entsprechender behördlicher Bescheid vor?
Beantragen Sie die behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung über das Antragsformular "Zuverlässigkeitsprüfung".
b) Eine gültige Luftsicherheitsschulung gem. LuftSiSchulV:
Ihnen liegt eine entsprechende Sicherheitsschulung vor?
Legen Sie diese bitte dem Antragsformular „Flughafenausweis“ bei.
Ihnen liegt keine entsprechende Sicherheitsschulung vor?
Sie können hier eine Terminanfrage für die Absolvierung der erforderlichen Sicherheitsschulung stellen.
c) Vorlage gültiger Personalausweis/Reisepass bei der Abholung des Flughafenausweises:
Bei der Abholung des Flughafenausweises in der Registration ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Andere Dokumente (Führerschein oder Aufenthaltstitel) können nicht akzeptiert werden.
Weitere Infos finden Sie in den FAQs (Stichpunkt: Muss man für die Ausweisabholung persönlich kommen und was muss man mitbringen?)
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Die Einfahrt in den Sicherheitsbereich muss stets formal und für das Kalenderjahr für jedes Fahrzeug einzeln beantragt werden.
Die Ausgabe eines formal beantragten und genehmigten Fahrzeugausweises kann nur an eine Person erfolgen, die im Besitz eines Flughafenausweises ist.
Verlängerung Gültigkeit Fahrzeugausweis:
Die Gültigkeit eines bereits ausgegebenen und am Fahrzeug vorhandenen Fahrzeugausweises kann für das neue Kalenderjahr verlängert werden. Hierfür ist das nachfolgende Antragsformular „Verlängerung Gültigkeit Fahrzeugausweis Sicherheitsbereich“ zu verwenden.
Wichtig: Es sind mit diesem Antrag erneut alle erforderlichen Dokumente (Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis beim Befahren des Vorfelds) einzureichen.
Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder Fahrzeug-, Kennzeichen-, Windschutzscheibenwechsel:
Für Fahrzeuge, die noch keinen Fahrzeugausweis besitzen, bzw. bei Neuanmeldungen von Fahrzeugen und bei einem Fahrzeug-, Kennzeichen- oder Windschutzscheibenwechsel ist das Antragsformular „Antrag auf neuen Fahrzeugausweis Sicherheitsbereich“ zu verwenden.