Temporärer Zugang in den Sicherheitsbereich

Wenn Sie einen temporären Zugang zum Sicherheitsbereich benötigen (einen sogenannten Tagesausweis) oder einen temporären Erlaubnisschein für ein Fahrzeug, sind Sie hier richtig. Um eine zügige Kontrolle bzw. Einfahrt zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:  

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH betreibt die Personal- und Warenkontrollstellen mithilfe von Sicherheitsdienstleistern. Vor der Einfahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs erfolgt eine Personen-und Fahrzeugkontrolle. Es befinden sich mehrere Personen- und Warenkontrollstellen in den Terminals. Darüber hinaus gibt es die Kontrollstelle Z40, die Zentrale Kontrollstelle/Tor A, die Personenkontrollstelle am P5 und die Kontrollstelle Z0 mit direkter Zufahrt zum Vorfeld.

Damit die Kontrollen zügig und ohne Beeinträchtigung der Betriebsabläufe durchgeführt werden können, ist

  • zu beachten, dass Fahrten in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs nur zulässig sind, wenn sie betrieblich notwendig sind und eine entsprechende Erlaubnis (Personenausweise/Fahrzeugausweise) vorliegt.
  • unnötiges Mitführen von Gegenständen an der Person oder in den Fahrzeugen bei Zugang/Zufahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs zu vermeiden, da sich damit der Kontrollvorgang und die Wartezeit für Dritte verlängert.

Bitte beachten Sie, dass ein Tagesausweis nur ausgegeben werden kann, wenn

  • die Befürwortung für den Zugang zum Sicherheitsbereich seitens des am CGN ansässigen Unternehmens formal vorliegt. 
  • eine dauerhafte Begleitung durch eine Person im Besitz eines Flughafenausweises gewährleistet und im Antrag angegeben ist.

Bei der Abholung des Flughafenausweises in der Registration ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Andere Dokumente (Führerschein oder Aufenthaltstitel) können nicht akzeptiert werden. 

Weitere Infos finden Sie in den FAQs (Stichpunkt: Muss man für die Ausweisabholung persönlich kommen und was muss man mitbringen?)

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Der Antrag für eine Einfahrerlaubnis für ein Fahrzeug ist nur in Verbindung mit einem Tagesausweis oder für eine Person, die im Besitz eines Flughafenausweises ist, möglich.

Foto: Registration

Registration

Zentrale Kontrollstelle Tor A

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