Häufig gestellte Fragen
Allgemeine FAQ
Check-in
An welchen Check-in-Schaltern Sie für Ihren Flug einchecken können, erfahren Sie hier. Wenn Sie Ihren Flug mit einem Stern markieren, werden Sie automatisch über alle Änderungen informiert.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline, wann die Check-in-Schalter für Ihren Flug geöffnet werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline, wann der Check-in für Ihren Flug schließt.
Einige Airlines bieten die Möglichkeit des Vorabend-Check-ins. Ob Ihre Fluggesellschaft diesen Service anbietet, erfahren Sie hier.
Handgepäck/Gepäck
Jede Airline hat eigene Vorgaben für Gepäck und Handgepäck. Erkundigen Sie sich bitte vor dem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft.
Informationen dazu, was im Handgepäck erlaubt und verboten ist, erhalten Sie hier.
Anreise
Der Airport ist mit dem Fern- und Nahverkehr gut zu erreichen. Am Bahnhof halten unter anderem ICE und S-Bahnen, zusätzlich gibt es zahlreiche Busverbindungen. Alle Informationen für Ihre Anreise mit dem ÖPNV erhalten Sie hier.
Die Adresse lautet:
Köln Bonn Airport
Kennedystraße
51147 Köln
Weitere Informationen für die Anreise erhalten Sie hier.
Sonstiges
Im Sicherheitsbereich gibt es in beiden Terminals die Möglichkeit, zu rauchen. In Terminal 1 gehört die Raucherlounge zu Cafetiero (Gate B 70/73). In Terminal 2 liegt sie gegenüber Gate D 70.
Mit diesen Ausnahmen ist das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) in den Gebäuden und auf dem Vorfeld nicht gestattet.
Alle Flugziele ab Köln/Bonn finden Sie hier.
Wenn das Gepäckstück auf der Reise oder im Flugzeug verloren gegangen ist, melden Sie sich bitte bei Ihrer Airline.
Ist das Gepäckstück im Terminal oder in der Sicherheitskontrolle verloren gegangen, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro.
Falls Sie etwas in der Bahn, im Bahnhof oder im ÖPNV verloren haben, ist das jeweilige Fundbüro des Verkehrsträgers zuständig.
Die Kontaktdaten aller Airlines am CGN finden Sie auf der Übersichtsseite.
Die Kontaktdaten der am Airport vertretenen Reisebüros und Reiseveranstalter finden Sie hier.
Informationen zum Bringen und Abholen erhalten Sie hier.
FAQ zum Parken
Ein- und Ausfahrt (allgemein)
Die maximale Einfahrthöhe in P2 und P3 beträgt 1,95 m. Größere Fahrzeuge können den Parkplatz Nord oder P1 nutzen.
Motorräder oder Motorroller können in Parkhaus 2 zum regulären Tarif im separaten Sicherheitsbereich (Ebene 4, Sektor D) abgestellt werden.
Hierzu nutzen Sie bitte die zentrale Abschrankung, die von der Autobahn aus auf Ebene 4 in P2 führt. Bitte ziehen Sie an der Einfahrtsschranke kein reguläres Ticket, sondern betätigen Sie die Sprechfunktion. Sie erhalten dann durch die Ticketausgabe ein Ticket und die Schranke wird manuell geöffnet. Anschließend wird der Sicherheitsbereich zum Einstellen des Motorrads/-rollers geöffnet.
Nach dem Parkvorgang muss das Ticket am Kassenautomaten (neben dem Kassenhäuschen) zum regulären Tarif entwertet werden. Sprechen Sie bitte danach im Kassenhäuschen vor, damit der Sicherheitsbereich geöffnet wird. Bitte betätigen Sie an der Ausfahrtsschranke erneut die Sprechfunktion. Die Schranke wird Ihnen dann erneut manuell geöffnet.
An allen Ein- und Ausfahrtsschranken befindet sich eine Ruf-Taste, die Sie mit dem Servicepersonal verbindet. Das Servicepersonal steht rund um die Uhr für Fragen zur Verfügung.
Klassisch: Bei Einfahrt an der zentralen Schranke wird ein Ticket gezogen. Dieses wird mit Ihrem KFZ-Kennzeichen verknüpft und ermöglicht Ihnen das ticketlose Ein- und Ausfahren jeder weiteren Parkfläche. Sofern Sie Ihre Parkgebühr an einem Kassenautomaten entrichten möchten, müssen Sie dieses Ticket am Kassenautomaten einführen.
Reservierung: Sofern kein KFZ-Kennzeichen bei der Onlinereservierung hinterlegt wurde, öffnet die Schranke durch das Einlesen des QR-Codes der Bestätigungsmail.
Innerhalb der kostenfreien Durchfahrtzeit (maximal einmal pro Tag) öffnet das Ticket die Schranke zur Ausfahrt ohne gesonderte Entwertung, sofern die Schranke nicht automatisch öffnet.
Bei der Ausfahrt kann mit Girocard/Debitkarte, Apple Pay, Google Pay oder Kreditkarte (Amex, MasterCard, VISA) am Ausfahrtsterminal bezahlt werden. An den Kassenautomaten ist die Bezahlung mit Bargeld, Girocard/Debitkarte, Apple Pay, Google Pay und mit Kreditkarte (Amex, MasterCard, VISA) möglich.
Nach dem Passieren der Schrankenanlage darf innerhalb einer zehnminütigen freien Durchfahrtszeit (maximal einmal pro Tag) kostenlos direkt vor den Terminals gehalten werden. Nach Ablauf der freien Durchfahrtszeit gilt der aktuelle Tarif gemäß Parktariftabelle.
Wer in den Parkhäusern P2 oder P3 parken möchte, wird vor den zentralen Schranken dorthin geleitet. Wer im Parkhaus P1 parken möchte, muss die zentrale Abschrankung der Terminalvorfahrt passieren. Kunden mit einer Online Reservierung für das Parkhaus P1 nutzen ihr Identifikationsmedium bereits an der ersten Schranke/zentrale Abschrankung.
Das Servicepersonal des Flughafens wird vor Ort entsprechende Fälle prüfen und klären.
Ein- und Ausfahrt (Reservierung)
Unter der Voraussetzung, dass Sie innerhalb des gebuchten Zeitraumes (oder den gültigen Kulanzzeiten gemäß Ihrer Reservierungsbestätigung) einfahren, erkennt die Schranke Ihr Identifikationsmedium und öffnet sich.
Wenn Sie Ihr KFZ-Kennzeichen im Rahmen der Reservierung hinterlegt haben, öffnet die Schranke per Kennzeichenerkennung automatisch. Grundsätzlich können Sie immer den QR-Code, der sich auf Ihrer Reservierungsbestätigung befindet, vor den QR-Codeleser halten und damit die Schranke öffnen.
Dieser ist auch unabhängig vom hinterlegten KFZ-Kennzeichen gültig und öffnet die Schranke auch, wenn Sie mit einem anderen als dem hinterlegten KFZ-Kennzeichen einfahren möchten.
Sie können für die Ein- und Ausfahrt eines der für diese Reservierung hinterlegten Identifikationsmittel verwenden. Sie finden die Identifikationsmedien auf Ihrer Reservierungsbestätigung. Sofern Sie das KFZ-Kennzeichen hinterlegt haben, sollte dieses bei Ein- und Ausfahrt automatisch erkannt werden und die Schranke öffnen. Sollten Sie das Parkhaus mehr als 12 Stunden vor gebuchter Ausfahrt verlassen wollen, wird das KFZ-Kennzeichen aus Sicherheitsgründen an der Ausfahrt nicht akzeptiert und ein anderes Identifikationsmedium muss zur Ausfahrt verwendet werden. Den QR-Code auf Ihrer Reservierungsbestätigung können Sie immer zur Identifikation benutzen.
Sie können das irrtümlich gezogene Ticket mit dem QR-Code Ihrer Reservierung am Kassenautomaten entwerten und damit Ihre Reservierung aktivieren. Hierfür führen Sie zunächst das Papierticket in den Automaten ein und der reguläre Parktarif wird Ihnen angezeigt. Halten Sie nun bitte den QR-Code von Ihrer Reservierung vor den Scanner am Kassenautomaten. Das Ticket wird entwertet und verbleibt im Kassenautomaten. Zur Ausfahrt verwenden Sie bitte eines der für diese Reservierung hinterlegten Identifikationsmedien.
In diesem Fall wird für die länger geparkte Zeit ein Parkentgelt gemäß Tarifaushang des jeweiligen Parkhauses fällig. Die Abrechnung geschieht in der Regel stundenweise, bei längeren Überschreitungen auch tageweise. Nachzahlbeträge können mit Apple Pay, Google Pay, einer Kreditkarte (MasterCard, Amex, VISA) am Ausfahrtsterminal beglichen werden. Sollten Sie nicht im Besitz einer Kreditkarte sein, zahlen Sie den Nachzahlbetrag bitte durch Scannen des QR-Codes Ihrer Reservierung an einem unserer Kassenautomaten. Für den Bezahlvorgang erhalten Sie jeweils eine Quittung als Beleg.
Nein, Sie können sich direkt mit Ihrem PKW zur Ausfahrt begeben und das bei der Einfahrt genutzte Identifikationsmedium einsetzen. Sofern Sie das KFZ-Kennzeichen bei der Buchung eingegeben und bei der Einfahrt genutzt haben, öffnet sich die Schranke bei der Ausfahrt automatisch. Sollten Sie per QR-Code eingefahren sein, scannen Sie diesen bitte ebenfalls an der Ausfahrtsschranke.
Für den Fall, dass Sie früher als das gebuchte Parkende ausfahren, gibt es keine Rückerstattung.
Die Anzeige „0 freie Stellplätze“ bedeutet, dass lediglich, diejenigen, die keinen Parkplatzonline reserviert haben, nicht mehr einfahren können. Als reservierter Parkkunde können Sie trotzdem mit dem von Ihnen gewählten Identifikationsmedium einfahren. Wir garantieren Ihnen, dass ein Stellplatz für Sie frei ist.
Die Buchung gewährt Ihnen eine Ein- und eine Ausfahrt in das gebuchte Parkhaus. Sobald Sie ausfahren, gilt Ihre Buchung als wahrgenommen und Sie können nicht wieder einfahren, ohne ein Ticket zu ziehen.
Online Buchung
Das kostenlose Umbuchen ist einmalig nach Verfügbarkeit möglich, wenn sich der Kunde im Online-Buchungssystem registriert hat, die Umbuchung mindestens 12 Stunden im Voraus (vor Beginn der gebuchten Mietzeit) erfolgt und zwischen dem Beginn der bisherigen und der neuen gebuchten Mietzeit nicht mehr als 24 Stunden liegen. Sollte durch das Umbuchen ein günstigerer Tarif gewählt werden, ist eine Auszahlung des Differenzbetrages nicht möglich. Bei einer Buchung ohne Registrierung ist keine Änderung und kein Upgrade der Reservierung möglich.
Sie können Ihre Reservierung bis 12 Stunden vor der gebuchten Einfahrt stornieren. Eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr in Höhe von 3 € ist ausgeschlossen. Sollten Sie den reservierten Parkplatz nicht nutzen, ohne dass eine Stornierung erfolgt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Parkentgeltes.
Video: Parkplatzreservierung stornieren als registrierter Kunde
Video: Parkplatzreservierung stornieren als unregistrierter Kunde
Sie können Ihr KFZ-Kennzeichen als registrierter Kunde ändern. Melden Sie sich in Ihrem Nutzerkonto an und geben Sie unter Identifikationsmedien Ihr aktualisiertes KFZ-Kennzeichen ein. Eine Einfahrt ohne ein korrekt hinterlegtes KFZ-Kennzeichen ist auch über den QR-Code als Identifikationsmedium möglich, den Sie in Ihrer Reservierungsbestätigung erhalten haben. Der QR-Code bleibt nach einer Kennzeichenänderung der gleiche.
Die Mindestparkdauer bei Online-Reservierungen beträgt für die Parkhäuser P1, P2 und P-Nord 24 Stunden und für P3 48 Stunden.
Für die Parkhäuser P1, P2, P3 und den Parkplatz P-Nord, ist eine Buchung bis 1 Stunde vor Parkbeginn möglich (begrenztes Kontingent).
Mit der Reservierungsbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten, bekommen Sie auch eine Rechnung. Bitte achten Sie bei der Buchung auf die richtige Eingabe der Rechnungsanschrift, da diese nachträglich nicht mehr korrigiert werden kann.
Der Flughafen erhebt eine Reservierungsgebühr in Höhe von 3 €.
Ja, Sie können für denselben Zeitraum mehrere Buchungen tätigen.
Bei Online Reservierungen ist das Parkentgelt und die in der Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sofort bei Buchung per Apple Pay, Google Pay, PayPal oder Kreditkarte (Master Card, VISA oder American Express) im Voraus zur Zahlung fällig. Das Zahlungsmedium (Apple Pay, Google Pay, PayPal oder Kreditkarte) sollte mindestens bis zum Ende der in der Buchungsbestätigung bestimmten Mietzeit gültig sein.
Kunden ohne Online Reservierung zahlen die Parkgebühren nach dem Parkvorgang per Apple Pay, Google Pay, Kreditkarte (Master Card, VISA oder American Express) an einem Kassenautomaten oder an der Ausfahrt. Barzahlungen sind ausschließlich an Bargeld-Kassenautomaten möglich.
Sie können das irrtümlich gezogene Ticket mit dem QR-Code Ihrer Reservierung am Kassenautomaten entwerten und damit Ihre Reservierung aktivieren. Hierfür führen Sie zunächst das Papierticket in den Automaten ein und der reguläre Parktarif wird Ihnen angezeigt. Halten Sie nun bitte den QR-Code von Ihrer Reservierung vor den Scanner am Kassenautomaten. Das Ticket wird entwertet und verbleibt im Kassenautomaten. Zur Ausfahrt verwenden Sie bitte eines der für diese Reservierung hinterlegten Identifikationsmedien.
FAQ zum Entry/Exit System (EES)
EES Allgemein
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues EU-weites System, das automatisch erfasst, wann Nicht-EU-Bürger in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Es ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen und hilft bei der Überwachung der zulässigen Dauer von Kurzaufenthalten, um die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen zu gewährleisten.
EES gilt für Nicht-EU-Bürger, die für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen, sofern sie nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.
Selbstbedienungssysteme sind automatisierte Kioske, die sich vor der Grenzkontrolle befinden. Sie ermöglichen es Reisenden, ihre Pässe zu scannen, die erforderlichen Reiseinformationen anzugeben und biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild zu registrieren.
Das EES gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein). Sie gilt auch nicht für ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die Inhaber einer Aufenthaltskarte sind, oder für Reisende mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem nationalen Visum für den längerfristigen Aufenthalt, die von einem Schengen-Land ausgestellt wurden.
Wenn an Ihrem Flughafen Self-Service Systeme zur Verfügung stehen, nutzen Sie diese bitte zur Vorregistrierung Ihrer Daten. Dort scannen Sie Ihre Reiseinformationen und erfassen Ihre biometrischen Daten.
Nachdem Sie diesen Schritt abgeschlossen haben, begeben Sie sich zum Grenzkontrollschalter, um den regulären Einreiseprozess durchzuführen. Grenzbeamte werden Ihre Registrierung überprüfen und die formelle Einreisekontrolle durchführen.
Das Gleiche gilt beim Verlassen der EU: Ihre Ausreise wird aufgezeichnet und Sie werden möglicherweise aufgefordert, einen Kiosk zu benutzen oder sich direkt zu einer Grenzkontrollstelle zu begeben.
Um sich am Self-Service System registrieren zu können, benötigen Sie einen biometrischen Reisepass, der einen Chip enthält, in dem Ihre persönlichen und biometrischen Daten gespeichert sind. Dies ist erforderlich, um automatisierte Systeme bei der Grenzkontrolle einsetzen zu können.
Das EES erfasst die folgenden Informationen: – personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit; – Passnummer, Ausstellungsland und Art des Reisedokuments; – biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und vier Fingerabdrücke (ohne Daumen); – Reisedaten wie Ein- und Ausreisedatum, Grenzübergangsstellen und die Dauer Ihres autorisierten Aufenthalts.
Nein, wenn Ihre biometrischen Daten bereits während einer früheren Reise registriert wurden und noch gültig sind (innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren), müssen Sie sich nicht erneut registrieren. Jede Ein- und Ausreise wird jedoch weiterhin automatisch vom EES aufgezeichnet.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das EES speichert Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Grenzkontrolle und wird nicht kommerziell genutzt. Die Daten werden drei Jahre lang gespeichert, im Falle einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer fünf Jahre. Nur autorisierte Behörden können auf diese Informationen zugreifen.
Das EES wurde in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzvorschriften entwickelt. Alle persönlichen und biometrischen Daten werden verschlüsselt, sicher gespeichert und sind nur autorisiertem Personal unter strengen gesetzlichen Vorschriften zugänglich.
Nein, jeder Reisende muss sich einzeln anmelden, auch Kinder. Eltern oder Erziehungsberechtigte können Kindern bei der Registrierung an Selbstbedienungskiosken oder bei der manuellen Grenzkontrolle behilflich sein.
Sie können Piercings und Brille während der Registrierung aufbehalten, solange Ihr Gesicht gut sichtbar bleibt. Wenn das System kein klares Bild aufnehmen kann, kann es sein, dass das Grenzpersonal Sie auffordert, bestimmte Gegenstände vorübergehend zu entfernen.
Wenn Sie sich weigern, biometrische Daten anzugeben, kann Ihre Registrierung nicht abgeschlossen werden, und Ihnen kann die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden. Die Bereitstellung dieser Daten ist für Nicht-EU-Bürger, die in die EU einreisen, gesetzlich vorgeschrieben.
Viele Flughäfen bieten digitale Selbstbedienungskioske an, an denen Reisende ihre Dokumente scannen und ihre biometrischen Daten registrieren können. Diese Systeme können nur verwendet werden, wenn Sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind.
Ja, Reisende sollten mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere in der ersten Umsetzungsphase. Auch langfristig kann die Grenzkontrolle aufgrund der zusätzlichen Schritte, die für die EES-Registrierung erforderlich sind, mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Verzögerungen bei der Grenzkontrolle feststellen, die sich auf Ihren Flug auswirken könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Fluggesellschaft. Sie können Ihnen helfen und Sie durch die nächsten Schritte führen.
Wenn Ihre biometrische Registrierung am Self-Service System fehlschlägt, begeben Sie sich bitte zu einer manuellen Grenzkontrolle. Dort wird Ihre Registrierung von Grenzbeamten abgeschlossen.
Ihre personenbezogenen Daten werden für drei Jahre nach Ihrem letzten Grenzübertritt im EES gespeichert. Wenn Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten oder gegen die Einreisebedingungen verstoßen, können Ihre Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden.
Ja, auch Kinder sind verpflichtet, sich im EES zu registrieren. Für alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich Säuglinge, wird eine EES-Datei erstellt, die die Passdaten und ein Gesichtsbild enthält. Fingerabdrücke sind nur für Reisende ab 12 Jahren erforderlich. Für Minderjährige gelten besondere Vorschriften, die je nach Land variieren können. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Richtlinien.
Jeder Reisende, auch Minderjährige, muss über ein eigenes gültiges Reisedokument verfügen, um im EES registriert zu werden. Wenn ein Kind nur im Reisepass eines Elternteils aufgeführt ist und nicht über ein individuelles Dokument verfügt, ist eine EES-Registrierung nicht möglich. In solchen Fällen kann die Einreise verweigert oder einer manuellen Bearbeitung unterzogen werden, abhängig von den Regeln der Grenzbehörde. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Fluggesellschaft oder der zuständigen Botschaft.
FAQ zur Barrierefreiheit
Barrierefrei Reisen
Ja. Damit Sie genau die Unterstützung erhalten, die Sie brauchen, melden Sie Ihren Unterstützungsbedarf bitte Ihrer Airline, Ihrem Reisebüro oder Ihrem Reiseveranstalter bei der Flugbuchung (mindestens jedoch 48 Stunden vor Ihrem Flug).
Ja. Bitte informieren Sie Ihre Airline, Ihr Reisebüro oder Ihren Reiseveranstalter bei der Flugbuchung, wenn Sie Hilfe benötigen (mindestens jedoch 48 Stunden vor Ihrem Flug).
Wenn Sie den Bedarf nicht vorher angemeldet haben, melden Sie sich bitte am Check-in Ihrer Fluggesellschaft. Einige Fluggesellschaften haben die Anzahl ihrer PRMs an Bord begrenzt. Wenn noch Kapazitäten frei sind, wird das Check-in Sie im System als PRM anmelden und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mit der Abholung beauftragen. Sollte die Kapazität bei der Fluggesellschaft ausgeschöpft sein, und Sie sich nicht umbuchen lassen möchten, können Sie sich einen Rollstuhl von uns leihen und sich von einer/m Angehörigen schieben lassen. Leihrollstühle finden Sie nach der Sicherheitskontrolle am Gate C72. Wenn Sie einen Leihrollstuhl vor der Sicherheitskontrolle benötigen, wenden Sie sich bitte ans Check-in oder gehen Sie zum DRK, Terminal 1, Aufgang 6, Ebene 0 (ausgeschildert: Erste Hilfe). Die Nutzung von Leihrollstühlen erfolgt auf eigene Gefahr.
Assistenz-Hunde (nur Hunde) dürfen kostenfrei mitfliegen. Bitte melden Sie Ihren Hund bei der Flugbuchung an, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Flug.
Ja. Bitte melden Sie Ihren Rollstuhl bzw. Ihre Mobilitätshilfen bei der Flugbuchung bei der Airline oder im Reisebüro an (spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Flug).
Wenn Sie mit Rollstuhl/Rollator zum Flughafen kommen, können Sie diesen am Check-in abgeben und einen Flughafen-Rollstuhl bis zum Gate nutzen. Alternativ können Sie Ihren Rollstuhl bis zum Einsteigen ins Flugzeug behalten.
Bitte melden Sie Ihren Elektro-Rollstuhl bei der Flugbuchung an. Es kann sein, dass es Beschränkungen gibt (z.B. bezüglich des Batterietyps). Entsprechende Informationen erhalten Sie von Ihrer Airline.
In der Regel können Sie Ihren Elektro-Rollstuhl bis zum Einsteigen behalten (abhängig von der Airline).
Ja, zwei sind erlaubt.
Nein. Es gelten die gleichen Regeln fürs Handgepäck wie für alle Passagiere. Medizinischer Bedarf ist hiervon ausgenommen.
Eine Begleitperson ist erlaubt. Familien mit kleinen Kindern dürfen zusammenbleiben. Die Begleitpersonen müssen sich am Check-in melden.
Der Service ist kostenfrei.
Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt es in den Parkhäusern in gesondert gekennzeichneten Bereichen.
Gehen Sie zum Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft und sagen Sie, dass Sie den Service angemeldet haben. Die Check-in-Mitarbeitenden informieren das Deutsche Rote Kreuz und zeigt Ihnen, wo Sie warten sollen. Sie werden rund 1 Stunde vor Abflug abgeholt und zum Gate gebracht.
Ja. Wenn Sie Hilfe ab Bahnhof, Taxistand oder Busbahnhof brauchen, nutzen Sie bitte unsere Callpoints. Sie werden vom Deutschen Roten Kreuz von dort abgeholt und begleiten Sie zum Check-in.
Ihr Feedback richten Sie bitte an ihre.meinung@koeln-bonn-airport.de.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie gerne eine E-Mail schreiben:
assistance@koeln-bonn-airport.de