Polizei, Zoll
Bundespolizei
Die Bundespolizei ist am Köln Bonn Airport zuständig für:
- die grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrolle / Fragen über Pässe, Visa und Passersatzpapiere
- die Luftsicherheit / Fragen zur Luftsicherheitskontrolle / Mitnahme im Gepäck und Handgepäck / Frachtkontrollen
- die bahnpolizeilichen Aufgaben bei Vorkommnissen in der Bahn / Fahrkartendelikten
Darüber hinaus ist die Bundespolizei als erster Ansprechpartner auch da, wenn die Landespolizei nicht direkt erreicht werden kann.
Bundespolizei Flughafen Köln/Bonn
Postfach 98 01 25, 51129 Köln
Landespolizei
Die Polizeiwache Flughafen der Polizei Köln ist im Terminal 1 in der Ankunftsebene Stern C zu finden. Hier können Sie Anzeige erstatten, wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat wurden oder Hilfe in Gefahrensituationen benötigen. In Notfällen wählen Sie bitte die 110.
Polizeiwache Flughafen Köln/Bonn
Zoll
Achtung: Der Zoll hat einen neuen Standort am Flughafen Köln/Bonn
Der neue Standort befindet sich in der Abflugebene des Terminals 1, im Check In- Bereich C, am Check In- Schalter C01.
Das Hauptzollamt im Terminal 1, Aufgang 2, Ebene 0 bleibt weiterhin 24/7 geöffnet.
Der neue Schalter (Terminals 1, im Check In- Bereich C, am Check In- Schalter C01) ist täglich von 06:00 – 22:00 Uhr besetzt, nachts je nach Flugplan.
Alle Passagiere, die eine Umsatzsteuererstattung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich am neuen Zollschalter C01 melden, um dort die Zollformalitäten zu erledigen (von 22:00 -06:00 Uhr im Hauptzollamt).
Allgemeine Info:
1. Als Passagiere melden sich wie gewohnt am Check In ihrer Airline. Dort müssen sie angeben, in welchem Gepäckstück sich die Waren befinden, für die eine Umsatzsteuererstattung geltend gemacht werden soll. Alle Gepäckstücke werden gewogen und mit Bag Tags versehen. Das Gepäckstück mit den Waren erhält der Passagier zurück. Alle anderen Gepäckstücke werden vom Check In- Personal der Gepäckanlage zugeführt.
2. Am Zollschalter müssen Personaldokumente, Ticket bzw. Bordkarte, Rechnungen, das ausgefüllte Rückerstattungsformular und die Waren dem Zoll zur Prüfung und Abfertigung vorgelegt werden. Nach der Prüfung und Erhalt des Zollstempels wird das Gepäckstück vom Zollmitarbeiter der Gepäckanlage zugeführt.