Der Passagierverkehr am Köln Bonn Airport ist durch die Corona-Pandemie nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Um die Arbeitsplätze in dieser schweren Krise zu sichern, wird der Flughafen für den Großteil der Belegschaft Kurzarbeit einführen. Geschäftsführung und Betriebsrat haben dafür eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die ab sofort gilt.
„Unser gemeinsames Ziel ist es, die Arbeitsplätze bei der Flughafengesellschaft in dieser außergewöhnlichen Krisensituation zu sichern. Mit der Einführung der Kurzarbeit sollen betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Gleichzeitig stellen wir in der Krise den Flugbetrieb sicher“, sagt Johan Vanneste, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH.
In Abhängigkeit vom Arbeitswegfall beträgt die Kurzarbeit in den verschiedenen Bereichen und Abteilungen bis zu 100 Prozent. Die durch die Kurzarbeit entstehenden Entgeltverluste werden mit dem staatlichen Kurzarbeitergelt abgemildert, das der Flughafen beantragen wird. Darüber hinaus wird das Kurzarbeitergeld vom Unternehmen auf bis zu 90 Prozent des Netto-Entgeltverlustes aufgestockt. Tritt Mitte April ein Tarifvertrag Kurzarbeit für kommunale Arbeitgeber in Kraft, kann die Aufstockung bis zu 95 Prozent des Netto-Entgeltverlustes betragen. Die Dauer der Kurzarbeit hängt von der weiteren Entwicklung ab. Die nun abgeschlossene Betriebsvereinbarung ist bis März 2021 gültig.
Als Reaktion auf die Krise hat der Flughafen die Nutzung der Terminals an den kaum noch vorhandenen Passagierbetrieb angepasst. Alle verbliebenen Abflüge werden über das Terminal 1 abgewickelt. Die Sicherheitskontrollstelle in Terminal 2 ist geschlossen. Alle abfliegenden Passagiere durchlaufen die Sicherheitskontrolle in Terminal 1.
Die Betriebsfähigkeit des Flughafens ist jederzeit gewährleistet. Der Frachtbetrieb läuft unvermindert weiter (aktuelle Info: www.koeln-bonn-airport.de/presse/pressemitteilungen/default-4009734ea3.html). Auch medizinische Sonderflüge werden durchgeführt