Einkauf
Die Flughafen Köln / Bonn GmbH ist als Sektorenauftraggeber im Sinne des § 98 Ziffer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzusehen. Auf Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind das GWB und die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) anzuwenden, wenn die geschätzten Auftragswerte die definierten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten (§ 1 Abs. 2 SektVO).
Werden die Schwellenwerte der SektVO nicht erreicht, gelten für die Flughafen Köln/Bonn GmbH die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichheit sowie der Transparenz.
Der Einkauf der Flughafen Köln / Bonn GmbH ist in die folgenden Bereiche unterteilt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen können auf der Seite Vertragsbedingungen & Entgelte eingesehen bzw. heruntergeladen werden.