Köln Bonn Airport


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Sie benötigen aufgrund einer betrieblichen Notwendigkeit temporären oder regelmäßigen Zugang zum nichtöffentlich zugänglichen Bereich (Sicherheitsbereich) des Flughafens Köln/Bonn? Dann klicken Sie hier.

Bitte beschreiben Sie uns nachfolgend möglichst präzise und umfangreich, welche Tätigkeiten Sie am Köln Bonn Airport planen. Der Flughafen kann so schnell und häufig ohne zusätzliche Nachfragen einschätzen, ob es sich um eine Tätigkeit gemäß Anlage 1 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) handelt.

Für diesen Fall müsste neben der Registrierung ein entsprechender Vertrag zwischen Ihnen und uns geschlossen werden. Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen einen schnellen Überblick darüber, welche Tätigkeiten hierunter fallen.

BADV Liste der Tätigkeiten

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