Köln Bonn Airport


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Zugang zum Sicherheitsbereich

Sie benötigen aufgrund einer betrieblichen Notwendigkeit temporären oder regelmäßigen Zugang zum nichtöffentlich zugänglichen Bereich (Sicherheitsbereich) des Flughafens Köln/Bonn?

Für den Zugang in den Sicherheitsbereich wählen Sie bitte aus den nachfolgend aufgeführten Kategorien den für Sie passenden Antrag/Leistung* aus. Bitte beschreiben Sie uns nachfolgend möglichst präzise und umfangreich, welche Tätigkeiten Sie am Köln Bonn Airport planen.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

* Alle Preise zu den kostenpflichtigen Anträgen/Leistungen finden Sie in der Gebühren- und Entgeltordnung.

 

Grundsätzliche Hinweise zum Zugang in den Sicherheitsbereich

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH betreibt die Personal- und Warenkontrollstellen mithilfe von Sicherheitsdienstleistern. Vor der Einfahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs erfolgt eine Personen-und Fahrzeugkontrolle. Es befinden sich mehrere Personen- und Warenkontrollstellen in den Terminals, darüber hinaus gibt es die Kontrollstelle Z40, die Zentrale Kontrollstelle/Tor A, die Personenkontrollstelle am P5 und die Kontrollstelle Z0 mit direkter Zufahrt zum Vorfeld.

Damit die Kontrollen zügig und ohne Beeinträchtigung der Betriebsabläufe durchgeführt werden können, ist

  • zu beachten, dass Fahrten in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs nur zulässig sind, wenn sie betrieblich notwendig sind und eine entsprechende Erlaubnis (Personenausweise/Fahrzeugausweise) vorliegt.
  • unnötiges Mitführen von Gegenständen an der Person oder in den Fahrzeugen bei Zugang/Zufahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs zu vermeiden, da sich damit der Kontrollvorgang und die Wartezeit für Dritte verlängert.

Bitte beachten Sie stets, dass ein Tagesausweis nur ausgegeben werden kann, wenn

  • die Befürwortung für den Zugang zum Sicherheitsbereich seitens des am Flughafen Köln/ Bonn ansässigen Unternehmens formal vorliegt. 
  • eine dauerhafte Begleitung durch eine Person im Besitz eines Flughafenausweises gewährleistet und im Antrag angegeben ist.
  • Bei der Abholung des Flughafenausweises in der Registration ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Andere Dokumente (Führerschein oder Aufenthaltstitel) können nicht akzeptiert werden. 

    Siehe hierzu auch FAQ " Muss ich für die Ausweisabholung persönlich kommen und was muss ich mitbringen?"

Online-Beantragung Tagesausweis:

Anleitung zur Online-Beantragung Tagesausweis

Anmeldung Online-Beantragung Tagesausweis

Papierantrag:

Antrag auf Ausstellung eines Tagesausweises

Download (PDF - 272 kB)

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung (bitte zuerst lesen)

Eine Einfahrerlaubnis für ein Fahrzeug ist nur in Verbindung mit einem Tagesausweis für Personenzugang oder durch eine Person, die im Besitz eines Flughafenausweises ist, möglich.

Antrag auf Fahrzeugerlaubnisschein Sicherheitsbereich

Download (PDF - 215 kB)

Grundsätzliche Hinweise zum Zugang in den Sicherheitsbereich

Die Flughafen Köln Bonn GmbH betreibt die Personal- und Warenkontrollstellen mithilfe von Sicherheitsdienstleistern. Vor der Einfahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs erfolgt eine Personen-und Fahrzeugkontrolle. Es befinden sich mehrere Personen- und Warenkontrollstellen in den Terminals, darüber hinaus gibt es die Kontrollstelle Z40, die Zentrale Kontrollstelle/Tor A, die Personenkontrollstelle am P5 und die Kontrollstelle Z0 mit direkter Zufahrt zum Vorfeld.

Damit die Kontrollen zügig und ohne Beeinträchtigung der Betriebsabläufe durchgeführt werden können ist

  • zu beachten, dass Fahrten in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs nur zulässig sind, wenn sie betrieblich notwendig sind und eine entsprechende Erlaubnis (Personenausweis/Fahrzeugplakette) vorliegt.
  • unnötiges Mitführen von Gegenständen an der Person oder in den Fahrzeugen bei Zugang/Zufahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs zu vermeiden, da sich damit der Kontrollvorgang und die Wartezeit für Dritte verlängert.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung (bitte zuerst lesen)

Voraussetzung für die Ausstellung eines Flughafenausweises ist:

Merkblatt

a) eine gültige Zuverlässigkeit gem. §7 LuftSiG:

Ihnen liegt ein entsprechender behördlicher Bescheid vor?
Legen Sie diesen bitte dem Antragsformular „Flughafenausweis“ bei.

Ihnen liegt kein entsprechender behördlicher Bescheid vor?
Beantragen Sie die behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung über das Antragsformular "Zuverlässigkeitsprüfung".

b) eine gültige Luftsicherheitsschulung gem. LuftSiSchulV:

Ihnen liegt eine entsprechende Sicherheitsschulung vor?
Legen Sie diese bitte dem Antragsformular „Flughafenausweis“ bei.

Ihnen liegt keine entsprechende Sicherheitsschulung vor?
Sie können hier einen Termin für die Absolvierung der erforderlichen Sicherheitsschulung bei der Flughafen-Schulung buchen.

c) Vorlage gültiger Personalausweis oder Reisepass bei der Abholung des Flughafenausweises:

Bei der Abholung des Flughafenausweises in der Registration ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Andere Dokumente (Führerschein oder Aufenthaltstitel) können nicht akzeptiert werden. 

Siehe hierzu auch FAQ " Muss ich für die Ausweisabholung persönlich kommen und was muss ich mitbringen?"

Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung und Flughafenausweis

Download (PDF - 1 MB)

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung (bitte zuerst lesen)

Die Einfahrt in den Sicherheitsbereich muss stets formal und für das Kalenderjahr für jedes Fahrzeug einzeln beantragt werden.
Die Ausgabe eines formal beantragten und genehmigten Fahrzeugausweises kann nur an eine Person erfolgen, die im Besitz eines Flughafenausweises ist.

Verlängerung Gültigkeit Fahrzeugausweis:

Die Gültigkeit eines bereits ausgegebenen und am Fahrzeug vorhandenen, Fahrzeugausweises kann für das neue Kalenderjahr verlängert werden. Hierfür ist das nachfolgende Antragsformular „Verlängerung Gültigkeit Fahrzeugausweis Sicherheitsbereich“ zu verwenden.

Wichtig: Es sind mit diesem Antrag erneut alle erforderlichen Dokumente (Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis beim Befahren des Vorfelds) einzureichen.

Verlängerung Gültigkeit Fahrzeugausweis

Download (PDF - 256 kB)

Anmeldung neues Fahrzeug oder Fahrzeug-, Kennzeichen-, Windschutzscheibenwechsel:

Für Fahrzeuge, die noch keinen Fahrzeugausweis besitzen bzw. bei Neuanmeldungen von Fahrzeugen als auch bei einem Fahrzeug-, Kennzeichen- oder Windschutzscheibenwechsel ist das Antragsformular „Antrag auf neuen Fahrzeugausweis Sicherheitsbereich“ zu verwenden.

Antrag auf neuen Fahrzeugausweis Sicherheitsbereich

Download (PDF - 266 kB)

Wichtiger Hinweis zur Terminreservierung (bitte zuerst lesen)

  • Die Termin-Reservierung erfolgt ausschließlich für eine Person und ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
  • Nach erfolgter Reservierung erhalten Sie eine Terminbestätigung auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
  • Bitte folgen Sie den Anweisungen in der Terminbestätigung zur ordnungsgemäßen Anmeldung in der Registration am Tag Ihres Besuchs.

Jetzt Wunschtermin online reservieren

Anfahrt und Fußweg zur Registration

Download (PDF - 1 kB)

Montag - Freitag

Samstag

Sonn-/Feiertag

06:00 bis 01:00 Uhr (des Folgetages)

07:00 bis 14:30 Uhr

17:00 bis 23:00 Uhr 

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Registration können beantragte Tagesauweise im Back-UpOffice an der Zentralen Kontrollstelle (wenige Meter neben der Registration / "Tor A") abgeholt werden.

Anfahrt und Fußweg zur Registration

Download (PDF - 1 kB)

Anfahrt Zentrale Kontrollstelle / Tor A

Download (PDF - 2 MB)

Sämtliche unserer Formulare/Anträge stehen im Internet unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.koeln-bonn-airport.de/b2b/zugang-zum-sicherheitsbereich.html.

Ist bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vorhanden, ca. 1 - 2 Wochen. Muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingeleitet werden, kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Eine Zeitangabe ist hier nicht möglich.

Für weitere Informationen wenden Sie sich als Antragsteller/-in direkt an die Bezirksregierung Düsseldorf.
 

16 Wochen nach Einreichung des Antrages. Diese Frist ist in dem Flughafenausweis-Antrag anhängenden Merkblättern auf Seite 8 unter dem Punkt „Allgemeines“ zu entnehmen.

Der Ausweis ist persönlich abzuholen.

Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, bei ausländischen Reisepass zusätzlich zum Reisepass auch den Aufenthaltstitel) ist bei Abholung der Registration vorzulegen.

Die aktuellen Entgelte für das "Fahren im Sicherheitsbereich", sowie "Ausweis- und Sicherheitsüberprüfung" entnehmen Sie unserer Gebühren- und Entgeltordnung.

Der Verlust/Diebstahl eines Flughafenausweises ist unverzüglich der Zentralen Ausweisstelle/Registration unter der Rufnummer +49 (0) 22 03 – 40-4888 bzw. außerhalb der Öffnungszeiten unter der Rufnummer +49 (0) 22 03 – 40-3000 der Sicherheitszentrale der Flughafen Köln/Bonn GmbH zu melden. Zusätzlich ist für einen verlorenen/gestohlenen Flughafenausweis eine schriftliche Verlustmeldung, sowie ein
neuer Ausweisantrag bei der Registration einzureichen.

Verloren gegangene Fahrzeugausweise oder Schlüssel sind zudem ebenfalls über die Verlustmeldung mitzuteilen.

Ihr Kontakt zur Registration

Flughafen Köln/Bonn GmbH
Registration
Heinrich-Steinmann-Str. 12
51147 Köln

oder

Postfach 98 01 20
51129 Köln

Tel.: +49 (0)2203 40-4888
Fax: +49 (0)2203 40-5729

Ausgegebene Flughafenausweise, Fahrzeugausweise und Schlüssel sind Eigentum der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Verluste sind 
der Flughafensicherheit unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

Bitte verwenden Sie hierfür das entsprechende Verlustmelde-Formular.

Anzeige Verlust / Änderung von Daten

Download (PDF - 165 kB)

Der Flughafen Köln/Bonn ist aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben seitens der EU verpflichtet, die Kontrolle von Flughafenlieferungen zu intensivieren. Seit dem 29.04.2012 sind daher alle Flughafenlieferungen, die in den Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn geliefert werden, zu 100 % zu kontrollieren.

Auf dieser Internetseite finden Sie alle wesentlichen Informationen rund um das Thema „Flughafenlieferungen“ Sollten Sie weitere Rückfragen zur Thematik Flughafenlieferung haben, wenden Sie sich bitte an die unten benannten Ansprechpartner.

Sollten Sie lediglich Fragen zur Abholung/Versand eines Paketes haben, wenden Sie sich bitte an unsere Lagerwirtschaft (CM).

Definition „Flughafenlieferung"

 

Gemäß VO (EU) 2015/1998 handelt es sich bei Flughafenlieferungen um alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind. Hiermit sind weder Luftfracht noch Luftpost gemeint.

Für Lieferanten von Flughafenlieferungen gibt es ab 29.04.2012 zwei Möglichkeiten, Lieferungen in den Sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn durchzuführen:

  1. Lieferungen als „bekannter Lieferant“
    Ein bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen ist gem. DVO (EU) 2015/1998 ein „Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die ausreichen, um die Lieferung von Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu gestatten.“

    Beim „bekannten Lieferanten“ von Flughafenlieferungen entfällt die Kontrolle der Warenlieferungen vor ihrer Verbringung in den Sensiblen Sicherheitsbereich. Um diesen Status zu erlangen, nehmen Sie bitte zuvor mit den u.g. Ansprechpartnern Kontakt auf – diese werden Ihnen die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Benennung als „bekannter Lieferant für Flughafenlieferungen“ erläutern. Erst dann kann ein entsprechender Antrag bei der Flughafen Köln/Bonn GmbH gestellt werden. Bei Einhaltung der Vorgaben, sowie nach Besichtigung der Betriebsstätte, gibt der Flughafenbetreiber dem Antrag statt und benennt den Lieferanten als „bekannten Lieferanten“.

  2. Lieferungen als „unbekannter Lieferant  
    Liegt keine Anerkennung als „bekannter Lieferant“ vor, so muss die Warenlieferung vor Verbringung in den Sensiblen Sicherheitsbereich am Flughafen vollständig kontrolliert werden. '

    Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
    1.) Der Lieferant fährt selbstständig in den Sicherheitsbereich des Flughafens ein – hier werden dann ein Dauer- oder Tagesausweis und eine Plakette/ein Fahrzeugerlaubnisschein benötigt (die Formulare und weitere Infos dazu erhalten Sie unter der Rubrik „Zugang zum Sicherheitsbereich“).
    Der Lieferant nutzt die zentrale Warenkontroll und -annahmestelle (Anfahrtsbeschreibung siehe unten), um die notwendig werdenden Kontrollen in einem angemessenen Rahmen von entsprechend qualifiziertem Personal durchführen zu lassen.

    2.) Der Lieferant lädt die Waren an der Cologne Bonn Cargo Center – Halle K ab. Dort wird die Flughafenlieferung von qualifiziertem Personal ebenfalls kontrolliert.

    a) Die anschließende Verbringung der Waren zum Besteller/Empfänger im Sensiblen Sicherheitsbereich erfolgt sodann durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH.

    b) Oder der Lieferant fährt selbstständig in den Sicherheitsbereich mit seinem „leeren“ Fahrzeug durch die zentrale Warenkontroll und -annahmestelle ein – hier sind ebenfalls die Voraussetzungen aus der Rubrik „Zugang zum Sicherheitsbereich“ zu erfüllen.

    c) Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass der Besteller/Empfänger im Sicherheitsbereich des Flughafens die Ware an der zentralen Warenkontroll und -annahmestelle abholt.

Hinweis:
Lieferungen für die Terminalbereiche können auch weiterhin über die Personal- und Warenkontrollstellen in die sensiblen Sicherheitsbereiche der Terminals verbracht werden.

Die zentrale Warenkontroll und -annahmestelle, die von allen Lieferanten angefahren werden muss, findet sich in der Kriegerstraße am CBCC (Cologne/Bonn Cargo Center).

Die genaue Anfahrtsbeschreibung finden sie weiter unten.

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.

Sa.

So.

06:30 - 15:00 Uhr

geschlossen

geschlossen

An Feiertagen geschlossen.

Bei Fragen zu Flughafenlieferungen und zum Status als „bekannter Lieferant für Flughafenlieferungen“ wenden Sie sich bitte an:

Monique Rosa

Flughafen Köln/Bonn GmbH

Anfahrt Zentrale Warenannahme / Flughafenlieferungen

Download (PDF - 867 kB)

Schulung

 

Andere Personen, als Fluggäste mit unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen an Flughäfen (mit gültiger Zuverlässigkeitsüberprüfung) benötigen eine Schulung 11.2.6 VO (EU) 2015/1998. Die Schulung entspricht dem Kapitel 11.2.6.2. des Anhangs zur VO (EU) 2015/1998.

Das heißt, diese Schulung ist Voraussetzung zur Ausstellung eines Flughafensicherheitsausweises. Ausgenommen von der Schulung sind Personen, die unter die Nummern 11.2.3 bis 11.2.5 und 11.5 fallen.

In Überarbeitung

Bitte wenden Sie sich an unser freundliches Team und melden Sie Ihren Ausbildungsbedarf an:

Sicherheitschulung

Anfahrt und Fußweg zur Registration

Download (PDF - 1 kB)

Anfahrt Zentrale Kontrollstelle / Tor A

Download (PDF - 2 MB)

Anfahrt Zentrale Warenannahme / Flughafenlieferungen

Download (PDF - 867 kB)

Route Registration Cologne Bonn Cargo Center

Download (PDF - 1 MB)

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH freut sich über Feedback zur Serviceorientierung/ -qualität an den Personal- und Warenkontrollstellen.

Dazu kann unten stehendes Feedback-Formular verwendet werden, das an übersandt werden kann.

Sonstige Anregungen / Hinweise / aufgetretene Probleme im Rahmen der Kontrollabläufe werden ebenfalls gerne über vorgenannte E-Mail-Adresse entgegengenommen.

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