Sicherheitskontrolle

Die zentrale Sicherheitskontrolle befindet sich gut erreichbar in der Mitte von Terminal 1. Hier werden sowohl die Passagiere als auch das Handgepäck kontrolliert. Auf Wunsch können Sie bis zu 100 Tage vor Abflug mit CGNGateWay ein kostenloses Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle buchen.

Die Durchführung der Kontrollen ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und der zuständigen Sicherheitsbehörden, die der Flughafen offiziell steuert. Am Köln Bonn Airport wird die Sicherheitskontrolle weiterhin von Personal eines privaten Sicherheitsdienstleisters durchgeführt.

CGNGateWay

Tipps für eine zügige Kontrolle

Bitte nehmen Sie nur ein Handgepäckstück mit. Je weniger Sie dabeihaben, umso schneller geht die Kontrolle.

Verstauen Sie kleine Gegenstände vorher im Gepäckstück oder in der Jackentasche.

Flüssigkeiten mit einem Fassungsvermögen von bis zu 2 Litern können im Handgepäck bleiben.

Ziehen Sie Jacken vor der Kontrolle aus. Legen Sie das Gepäck in eine Wanne.

Laptops und andere technische Geräte können bei der Kontrolle im Handgepäck verbleiben.

Bitte beachten Sie die Hinweise der Sicherheitskontrollkräfte.

Flüssigkeitsregelung am Köln Bonn Airport

Die Regelung ändert sich aufgrund der Ausstattung der neuen Sicherheitskontrolle mit modernsten CT-Scannern. Die neue, von der EU zugelassene Technik ermöglicht eine Lockerung der Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck, da die Scanner Flüssigkeiten präziser erkennen können.

Voraussetzung für die Anwendung der neuen Regel ist die Ausstattung mit den neuen CT-Scannern. Da die zentrale Sicherheitskontrolle am CGN bereits jetzt ausschließlich mit diesen Geräten ausgestattet ist, gelten die neuen Regeln ab sofort und vollumfassend.

Die neue Regelung sieht vor, dass Passagiere auslaufsichere Einzelbehältnisse mit maximal zwei Litern Flüssigkeit mitnehmen dürfen. Die Behälter müssen nicht mehr gemeinsam in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Beutel verpackt sein. Zudem dürfen alle Flüssigkeiten bei der Kontrolle in der Tasche verbleiben.

Passagiere dürfen ab sofort also auch befüllte Trinkflaschen mit maximal zwei Litern Fassungsvermögen mit in den Sicherheitsbereich und an Bord des Flugzeuges nehmen. Flüssigkeiten in nicht auslaufsicheren Behältern, zum Beispiel Coffee-to-go-Bechern, können nicht in den CT-Anlagen kontrolliert werden und werden daher zurückgewiesen.

Die neuen Regeln beziehen sich ausschließlich auf die Mitnahme von Flüssigkeiten. Alle anderen geltenden Bestimmungen zum Handgepäck bleiben bestehen (bspw. Mitnahme von verbotenen Gegenständen) und sind teilweise auch Vorgabe der jeweiligen Airline (bspw. die zulässigen Maße oder das Gewicht des Handgepäcks).

Gegenstände im Handgepäck

Erlaubt

  • Handy, Tablet, Laptop, Kamera, Zubehör
  • Medikamente und Babynahrung für die Reise
  • Flüssigkeiten, Cremes und Gele mit einem Fassungsvermögen von bis zu 2 Litern in auslaufsicheren Behältern
  • (Taschen-)Regenschirm ohne Spitze
  • Ein Feuerzeug pro Person (kein Zippo o.ä.)
  • E-Zigaretten 

Verboten

  • Waffen und gefährliche Gegenstände, z.B. Schusswaffen, Messer mit einer Klinge von mehr als 6 cm, Scheren, Dartpfeile, Skistöcke
  • Explosive und entzündliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Gasflaschen und Spraydosen
  • Flüssigkeiten in Behältern
  • Giftstoffe
  • Beschädigte Batterien sowie Batterien bestimmter Klassen

Die Entscheidung, ob ein Gegenstand mitgeführt werden darf, liegt bei der Kontrollkraft.