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Flughafen erhält Planfeststellungsbeschluss

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat das vom Flughafen Köln/Bonn beantragte Planfeststellungsverfahren (PFV) abgeschlossen und dem Flughafen den Planfeststellungsbeschluss zugestellt. Mit dem Beschluss wird größtmögliche Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für einige bereits realisierte und etwaige zukünftige Baumaßnahmen des Flughafens hergestellt.

„Wir begrüßen, dass das Planfeststellungsverfahren jetzt abgeschlossen ist. Die darin enthaltenen Maßnahmen dienen insbesondere dazu, die betrieblichen Abläufe am Flughafen bestmöglich im Sinne unserer Fluggäste und der Airlines zu organisieren. So steht jetzt ein in den vergangenen Jahren nicht nutzbarer Teil des Vorfeldes A für das terminalnahe Abstellen von Flugzeugen wieder zur Verfügung. Dies vermeidet unnötige Umschleppvorgänge, schont Ressourcen und verbessert die operativen Abläufe“, sagt Thilo Schmid, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH. „Der Planfeststellungsbeschluss sichert zusätzlich die verbindliche Grundlage für die weitere positive Entwicklung des Standortes und schafft Planungssicherheit. Dies ist für den Flughafen, aber auch seine Partner und die hier angesiedelten Unternehmen von zentraler Bedeutung und sichert langfristig Arbeitsplätze“, so Schmid.

Der Flughafen hatte das Planfeststellungsverfahren unter Einbeziehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf den Weg gebracht, um die genannte Vorfeldfläche wieder in Betrieb nehmen und zudem weitere bestehende Infrastruktur optimal nutzen zu können. Dazu zählen ein Lückenschluss zwischen zwei Vorfeldern, die spezifische Nutzung von Gebäuden im Frachtbereich sowie der Rückbau einer Gepäckhalle. Diese im Verwaltungsverfahren geprüften und rechtssicher bestätigten Antragsgegenstände dienen der bestmöglichen Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur und erhöhen damit auch die Servicequalität im operativen Flugbetrieb. Nicht Teil des Antrags und damit des Planfeststellungsverfahrens waren kapazitätserweiternde Maßnahmen wie der Bau neuer Start- und Landebahnen oder zusätzlicher Rollwege.

Weiterhin ist mit dem Beschluss die Umsetzbarkeit von Bauprojekten verbindlich festgestellt worden, die der Flughafen Köln/Bonn bei Bedarf gegebenenfalls in der Zukunft verwirklichen könnte. Dazu zählen ein Anbau an das Terminal 2, der Neubau eines Parkhauses und einer zweiten Halle für Allgemeine Luftfracht sowie ein neues Gebäude für die Flughafenverwaltung. Diese Projekte wurden vorsorglich in den Antrag einbezogen, um auf Marktentwicklungen reagieren zu können und die Schlüsselrolle des Flughafens Köln/Bonn als international bedeutender Luftverkehrsstandort zu sichern.


HINTERGRUND

Im Jahr 2007 hat die Flughafen Köln/Bonn GmbH das Vorfeld A um eine betonierte Teilfläche zur Abstellung von Flugzeugen ergänzt. Sie war bereits seit den 60er Jahren zur Abstellung von Maschinen auf Rasen genutzt worden. Diese Teilfläche wurde 2007 auf Basis der seinerzeit geltenden Rechtslage behördlich zugelassen, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich war. 

2014 beanstandete das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage das Vorgehen der Genehmigungsbehörde und untersagte eine Weiternutzung des Teilstücks bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens. Aufgrund dessen entschied sich der Flughafen 2015 dafür, das Planfeststellungsverfahren auf den Weg zu bringen, zu dem erstmals auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gehörte. 

Im Vorfeld der Antragseinreichung informierte der Flughafen auf mehreren Versammlungen Anwohnerinnen und Anwohner umfangreich über das Verfahren und den Antragsgegenstand. Am 9. Dezember 2016 reichte der Flughafen schließlich die Antragsunterlagen auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ein. Dazu zählten etwa Schadstoff-, Lärm-, Licht- sowie Artenschutz-Gutachten, eine Umweltverträglichkeitsstudie, die von unabhängigen Experten erstellt wurden, sowie wissenschaftlich ermittelte Verkehrsprognosen. Eine Erhöhung der Flughafen-Kapazität durch den Bau von Start- und Landebahnen oder Rollwegen war von vornherein nicht mit dem Antrag verbunden. 

Nach Abschluss eines Erörterungstermins im September 2018 wurde das Ergebnis der Anhörung im Januar 2019 der Planfeststellungsbehörde, dem Landesverkehrsministerium, übersandt. Dieses hat die darauffolgende umfassende Prüfung, Abwägung und Beschlusserarbeitung nun beendet.

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