Antrag auf Fortführung der Lärmschutzauflagen im Rahmen des 24-Stunden-Betriebs
Planungs- und Investitionssicherheit für Standort und Arbeitsplätze
Neue Entgeltordnung verdreifacht nächtliche Lärmzuschläge
Der Flughafen Köln/Bonn stellt die Weichen für die Zukunft: Mit seinem bewährten Geschäftsmodell mit den beiden Säulen Passagier- und Frachtverkehr hat der Flughafen eine herausragende Bedeutung für die Menschen und die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Er ist Mobilitäts-Hub, globale Logistik-Drehscheibe und eine der größten Arbeitsstätten der Region. Essenzielle Voraussetzung für diese Schlüsselfunktionen ist der 24-Stunden-Betrieb für Passagier- und Frachtflüge, für den der Flughafen über eine unbefristet gültige Nachtfluggenehmigung verfügt. Um seiner Rolle als internationaler Verkehrsknotenpunkt auch in Zukunft gerecht zu werden, sollen die derzeit bis 2030 befristeten Lärmschutzauflagen für den nächtlichen Flugbetrieb dauerhaft bestehen bleiben. Zugleich entwickelt der Flughafen Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Lärmschutz weiter und setzt diese um.
Um Planungs- und Investitionssicherheit für den Flughafen und die zahlreichen am Standort vertretenen Unternehmen mit ihren rund 14.500 Beschäftigen herzustellen, hat der Flughafen beim Verkehrsministerium des Landes NRW (MUNV) den dauerhaften Fortbestand der Lärmschutzauflagen beantragt. Dieser Schritt beinhaltet, die bis 2030 befristeten Lärmschutz- und Lärmminderungsmaßnahmen für die Anwohner unbefristet verbindlich festzuschreiben. Dazu wurde der Antrag beim zuständigen MUNV gestellt und das Verwaltungsverfahren angestoßen. Der Antrag betrifft damit die Fortführung der bestehenden Regelung.
„Wir möchten die Wirtschaftskraft des Flughafens und des gesamten Standorts langfristig sichern. Der 24-Stunden-Betrieb mit Passagier- und Frachtverkehr bildet hierfür das Fundament. Mit dem Antrag möchten wir verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten. Das ist für die Zukunft des Flughafens sowie seine Kunden und Partner von essenzieller Bedeutung“, sagt Thilo Schmid, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH. „Verbunden damit ist das klare Bekenntnis, unser umfangreiches Lärmschutzkonzept konsequent weiterzuentwickeln und anzuwenden sowie lärmmindernde Maßnahmen umzusetzen, um unserer Verantwortung für die Region weiterhin gerecht zu werden.“
Neue Entgeltordnung 2026: Nächtliche Lärmzuschläge nahezu verdreifacht
Ein Beispiel für das stetige Engagement für Lärmminderung ist die fortlaufende Erhöhung der lärmabhängigen Entgelte. Diese Entwicklung setzt der Flughafen mit einer neuen Entgeltordnung fort, die seit Jahresbeginn 2026 gilt: So erhöht sich beispielsweise der Nachtlärmzuschlag für eine Boeing 747-400 (Lärmklasse 9) von 462,50 Euro im Jahr 2025 bis Januar 2028 auf 1.214 Euro – und wird so nahezu verdreifacht. Schon mit Beginn dieses Jahres ist der nächtliche Zuschlag für diesen Flugzeugtyp um rund 75 Prozent auf 809 Euro angehoben worden.
Zusätzlich werden in der neuen Entgeltordnung moderne und leise Flugzeugtypen mit weiteren Anreizen begünstigt, darunter der Airbus A320/321/330neo, die Boeing 737 MAX und die Boeing 787. „Die neue Entgeltordnung fördert gezielt die weitere Entwicklung hin zum Einsatz moderner, lärmarmer Flugzeuge in den Tagesstunden. Nachtflüge werden erneut deutlich teurer und die Tag-Nacht-Spreizung noch mal größer, weil die nächtlichen Lärmzuschläge erheblich stärker erhöht werden als die für den Tagverkehr“, sagt Thilo Schmid.
Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm hat für den Flughafen Köln/Bonn hohe Priorität und ist fest in der Strategie des Unternehmens verankert. Seit Jahrzehnten setzt der Flughafen sein umfassendes Lärmschutzkonzept erfolgreich um. Es basiert auf vier Säulen: (1) aktiver Schallschutz durch nächtliche Flugbetriebsbeschränkungen sowie präzise An- und Abflugverfahren, (2) baulicher Schallschutz durch die Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen für Anwohner, (3) lärmabhängige Entgelte und finanzielle Anreize für den Einsatz leiserer, moderner Flugzeuge sowie (4) transparente, aktuelle Informationen zu Lärmwerten und Flugbewegungen auf dem Nachbarschaftsportal. Um dieses Konzept und die Maßnahmen stetig weiterzuentwickeln, kooperiert der Flughafen u.a. eng mit Fluggesellschaften und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR).
Der Flughafen Köln/Bonn verfügt über eine unbefristet gültige Genehmigung für einen 24-Stunden-Betrieb. Der nächtliche Flugverkehr ist durch behördliche Auflagen beschränkt. Diese umfassen u.a. ein Verbot bestimmter Flugbetriebsrichtungen und des Einsatzes besonders lauter Flugzeuge in der Nacht, fortlaufende Lärmüberprüfungen sowie die Verpflichtung zur dauerhaften Lärmminderung in der Nacht. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird alle fünf Jahre durch ein unabhängiges Gutachten überprüft. Seit der ersten Prüfung im Jahr 2000 wurde sie vom Flughafen durchgängig erfüllt.
Weitere Informationen: https://www.cgnnebenan.de/flughafen/betriebsgenehmigung.html



