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Störung am Flughafen Köln/Bonn beeinträchtigt Flugbetrieb

Am Flughafen Köln/Bonn haben sich heute Morgen gegen 5.30 Uhr unbefugte Personen Zutritt zum luftseitigen Bereich des Flughafengeländes verschafft. Sie klebten sich auf Rollwegen im Kreuzungsbereich der großen Start- und Landebahn und der Querwindbahn fest. Aufgrund des Polizeieinsatzes wurde der Flugbetrieb unterbrochen. Bundes- und Landespolizei waren im Einsatz, dazu die Flughafensicherheit und -feuerwehr. Nach Beendigung der Maßnahme wurde der Flugbetrieb gegen 9 Uhr wiederaufgenommen.

Aufgrund des unbefugten Zutritts auf das Gelände kam es zu großen Beeinträchtigungen des Flugbetriebs. 31 Flüge (15 Starts, 16 Landungen) konnten nicht stattfinden (Stand: 13:45 Uhr), sechs mussten umgeleitet werden. Dazu kommt es zu Verspätungen. Auch im weiteren Tagesverlauf muss mit Beeinträchtigungen gerechnet werden. Der Flughafen erwartete am Mittwoch knapp 38.000 Fluggäste. 

Reisende werden gebeten, sich bei ihrer Airline oder ihrem Reiseveranstalter über den Flugstatus zu informieren. Die Situation in den Terminals war zu jedem Zeitpunkt ruhig und geordnet. Der Flughafen hat mit Durchsagen in den Gebäuden sowie auf seiner Internetseite und den Social-Media-Kanälen über den Einsatz informiert.

„Der widerrechtliche Zutritt zum luftseitigen Bereich des Flughafens ist absolut inakzeptabel und stellt eine Gefährdung für den Flugbetrieb dar. Von der Unterbrechung waren Tausende Reisende betroffen, von denen heute viele in den Sommerurlaub starten wollten. Am Standort finden Ambulanzflüge statt, zudem sind die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung sowie Rettungshubschrauber in Köln/Bonn stationiert“, sagte Thilo Schmid, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH. 

Die Meldeketten zwischen dem Flughafenbetreiber und den zuständigen Sicherheitsbehörden haben funktioniert, so dass polizeiliche Maßnahmen unverzüglich eingeleitet und die unbefugten Personen umgehend lokalisiert werden konnten.

Die aufgrund der Unterbrechung des Flugbetriebs resultierenden Unannehmlichkeiten für die Passagiere bedauert der Flughafen sehr. Die Flughafengesellschaft behält sich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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